Versicherungsdeckung bei unbezahltem Urlaub

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Versicherungsdeckung bei unbezahltem Urlaub

Bei unbezahltem Urlaub arbeitet der Arbeitnehmende für eine gewisse, mit dem Arbeitgeber vereinbarte Zeit, nicht und erhält während dieser Periode auch keinen Lohn. Um die Auszeit geniessen zu können, ist es wichtig, über die verschiedenen versicherungsrechtlichen Risiken Bescheid zu wissen und vorgesorgt zu haben.

Unfallversicherung

Der Versicherungsschutz der Unfallversicherung endet 30 Tage nach Beginn des unbezahlten Urlaubs. Dauert der unbezahlte Urlaub weniger als 30 Tage, muss also diesbezüglich nicht unternommen werden. Bei einer Abwesenheit zwischen 31 und 180 Tage kann eine sogenannte Abredeversicherung abgeschlossen und so der Versicherungsschutz bis maximal 180 Tage verlängert werden. Nach Ablauf der 180 Tage muss die Unfalldeckung in der Versicherung der Krankenkasse hinzugefügt werden.

Pensionskasse

Ob eine Weiterversicherung in der Pensionskasse möglich ist unterscheidet sich von Pensionskasse zu Pensionskasse und ist in dessen Reglement festgeschrieben. Falls eine Weiterversicherung möglich ist, sind sowohl die Arbeitnehmer- als auch die Arbeitgeberbeiträge der vom Arbeitnehmer einzuzahlen.

Krankentaggeld

Bei unbezahltem Urlaub entfällt der Anspruch auf Lohnfortzahlung bzw. ein Krankentaggeld. Je nach Versicherungsanbieter kann der Versicherungsschutz auch währen einer unbezahlten Auszeit aufrechterhalten werden. Dieser Punkt kann mit dem Arbeitgeber abgeklärt werden.

Sozialversicherungen

Wird kein Lohn ausbezahlt, werden auch keine Beiträge an die AHV, IV und ALV geleistet. Der Minimalbeitrag pro Jahr beträgt momentan CHF 503. Wird der Minimalbeitrag durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge erreicht, ist nichts zu unternehmen. Falls nicht, ist eine Nachzahlung zu leisten, damit keine Beitragslücke entsteht.

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