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Verwertbare und übertragbare Sacheinlagen

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Verwertbare und übertragbare Sacheinlagen

Wenn Sie eine Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) in der Schweiz gründen wollen, müssen Sie ein gewisses Mindestkapital aufbringen. Dieses Kapital können Sie entweder in bar einzahlen oder durch eine Sacheinlage einbringen. Eine Sacheinlage bedeutet, dass Sie anstelle von Geld eine Sache, eine Forderung oder einen anderen Vermögenswert an die Gesellschaft übertragen. Als Gegenleistung erhalten Sie Anteile an der Gesellschaft.

Eine Sacheinlage kann eine interessante Alternative zur Bareinlage sein, wenn Sie über Vermögenswerte verfügen, die Sie nicht mehr benötigen oder die Sie in das Geschäft der Gesellschaft einbringen möchten. Zum Beispiel können Sie ein Fahrzeug, eine Maschine, ein Patent oder eine Beteiligung an einer anderen Gesellschaft als Sacheinlage einbringen.

Allerdings müssen Sie beachten, dass nicht jede Sache als Sacheinlage geeignet ist. Die Sacheinlage muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um als Kapital anerkannt zu werden. Diese sind:

  • Bilanzierungsfähigkeit/Aktivierbarkeit: Die Sacheinlage muss einen eindeutig bestimmten Wert haben und in der Bilanz der Gesellschaft ausgewiesen werden können.
  • Übertragbarkeit: Die Sacheinlage muss rechtlich und tatsächlich auf die Gesellschaft übertragen werden können.
  • Verfügbarkeit: Die Sacheinlage muss zum Zeitpunkt der Gründung der Gesellschaft vorhanden und frei von Rechten Dritter sein.
  • Verwertbarkeit: Die Sacheinlage muss für die Gesellschaft einen Nutzen haben und im Bedarfsfall verkauft oder verpfändet werden können.

Als verwertbare und übertragbare Sacheinlagen kommen in Frage:

  • Sachen (z.B. Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Warenlager, Fahrzeuge)
  • Obligatorische Rechte (z.B. Forderungen gegenüber Dritten)
  • Immaterialgüterrechte (z.B. Patente, Urheberrechte)
  • Wertschriften und Beteiligungen (z.B. Aktien)
  • Sachgesamtheiten (z.B. eine Personengesellschaft  bei der Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft)

Wenn Sie eine Sacheinlagegründung durchführen wollen, müssen Sie zusätzlich zu den üblichen Gründungsunterlagen einen schriftlichen Sacheinlagevertrag, einen Gründungsbericht und eine Prüfungsbestätigung eines zugelassenen Revisors vorlegen. Diese Dokumente dienen dazu, die Art, den Zustand und die Bewertung der Sacheinlage nachzuweisen.

Eine Sacheinlagegründung kann also eine sinnvolle Option sein, wenn Sie über verwertbare und übertragbare Vermögenswerte verfügen, die Sie in Ihre Gesellschaft einbringen wollen. Allerdings müssen Sie dabei einige rechtliche und buchhalterische Aspekte beachten und zusätzliche Kosten für die Erstellung und Prüfung der erforderlichen Unterlagen einkalkulieren.

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