In unserem letzten Blogbeitrag haben wir den Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug erläutert. Nun werden wir ein Thema behandeln, dass in direktem Zusammenhang steht. Wie bereits bekannt, ist in der Schweiz die Verpflichtung gegeben, alle Vermögenswerte, wie zum Beispiel Häuser oder Bankkonten im Ausland, in der Steuererklärung zu deklarieren. Um dies zu überwachen, hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) das AIA-Programm (Automatischer Informationsaustausch) ins Leben gerufen. Die OECD hat gemeinsame Standards und Richtlinien für den Informationsaustausch festgelegt und fördert die Implementierung des AIA auf globaler Ebene.
Ziel des AIA
Das Hauptziel des AIA besteht darin, den automatischen Austausch von Finanzinformationen zwischen verschiedenen Ländern zu ermöglichen. Dies soll sicherstellen, dass Einkommen und finanzielle Vermögenswerte von Steuerpflichtigen ordnungsgemäß deklariert und besteuert werden, unabhängig von dem Land, in dem sie sich befinden. Es zielt darauf ab, Steuerhinterziehung zu erschweren und die Steuerbehörden dabei zu unterstützen, Einkommen und Vermögenswerte von Steuerpflichtigen korrekt zu besteuern.
Was wird ausgetauscht?
Unter dem AIA werden Finanzinformationen über ausländische Steuerpflichtige ausgetauscht, die in einem anderen Land Einkommen oder finanzielle Vermögenswerte besitzen. Finanzinstitute in teilnehmenden Ländern sind verpflichtet, Informationen über ausländische Kontoinhaber zu sammeln und an die Steuerbehörden weiterzuleiten. Dies umfasst Informationen über Konten, Zinserträge, Dividenden, Veräußerungsgewinne aus Finanzanlagen und andere finanzielle Vermögenswerte. Die Informationen werden zwischen den Ländern automatisch ausgetauscht.
Teilnehmende Länder
Der AIA hat weltweit breite Akzeptanz gefunden und viele Länder haben sich dem System angeschlossen, um die Steuertransparenz und die Zusammenarbeit im Bereich der Steuerprüfung zu stärken. Es ist aber wichtig zu beachten, dass die Teilnahme am Programm und die genauen Details des Informationsaustauschs auf bilateralen und multilateralen Vereinbarungen zwischen den Ländern beruhen. Die Schweiz ist seit dem 1. Januar 2017 Teil dieser Vereinbarung.