Wie der Name bereits verrät, handelt es sich bei der provisorischen Steuerrechnung um eine mutmassliche Schätzung der Steuerschuld. Sie soll Steuerpflichtige dabei unterstützen, sich auf die finanzielle Last der Steuerrechnung vorzubereiten.
Fristen der provisorischen Steuerrechnungen
Zeitpunkt der Ausstellung, sowie die Frist zur Begleichung der Rechnung ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Generell wird die provisorische Rechnung im ersten Quartal des Kalenderjahres ausgestellt und sollte bis Oktober oder November bezahlt werden.
Wie berechnet sich die provisorische Steuerrechnung?
Die provisorische Steuerrechnung basiert grundsätzlich immer auf den Steuerfaktoren der provisorischen Rechnung des Vorjahres. Änderungen werden nur vorgenommen, wenn das Steueramt entweder anhand der eingereichten Steuererklärung eine erhebliche Einkommens- oder Vermögensveränderung feststellt oder wenn sich der Steuerpflichtige eine Anpassung der provisorischen Steuerrechnung wünscht. Eine solche Anpassung muss jedoch immer begründet werden, insbesondere wenn die Rechnung gesenkt werden soll.
Es ist zu empfehlen, dem Steueramt signifikante finanzielle Entwicklungen mitzuteilen, um die provisorische Rechnung möglichst aktuell zuhalten.
Muss die provisorische Steuerrechnung bezahlt werden?
Muss die Steuerrechnung zwingend bezahlt werden und kann man dafür betrieben werden? Leider ist die Antwort wie bei den meisten steuerlichen Themen gleich: es kommt auf den Wohnkanton an. Eine provisorische Steuerrechnung stellt zwar keine rechtskräftige Verfügung dar, der Kanton kann die provisorische Steuerrechnung jedoch als anfechtbare Verfügung ausgestalten. Wenn dies der Fall sein sollte, können Steuerpflichtige für die provisorischen Steuern betrieben werden. Es gilt also wie immer: beim Wohnkanton nachfragen und am besten gar nicht soweit kommen lassen.