Der automatische Informationsaustausch – Teil 2: welche Informationen werden ausgetauscht und wozu?

Jetzt teilen!
Der automatische Informationsaustausch – Teil 2: welche Informationen werden ausgetauscht und wozu?

Seit dem 1. Januar 2017 sind in der Schweiz die Rechtsgrundlagen in Kraft, welche den automatischen Informationsaustausch ermöglichen. Damit wird ein globaler Standard eingeführt, welcher bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung helfen soll. Findea erklärt in einer dreiteiligen Reihe, was dies genau bedeutet. In diesem zweiten Teil, werden die Informationen aufgezeigt, welche ausgetauscht werden und wozu diese verwendet werden dürfen.

Welche Informationen werden ausgetauscht?Wie im Teil 1 dargelegt wurde, soll der automatische Informationsaustausch dienen, um grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu verhindern. Damit dies gelingt muss von jedem Konto der tatsächliche wirtschaftlich Berechtigte identifiziert werden. Dabei werden die Daten von natürlichen, wie auch von juristischen Personen erfasst. Dies sind:

  • Name
  • Adresse
  • Geburtsdatum
  • Steueridentifikationsnummer

Vom Konto selbst werden jene Informationen weitergegeben, welche für die Steuern relevant sind. Darunter fallen:

  • Steueridentifikationsnummer
  • die Zinsen und Dividenden
  • Einnahmen aus bestimmten Versicherungsverträgen
  • Guthaben auf dem Konto am Ende der Rechnungsperiode
  • Erlöse aus der Veräusserung von Finanzvermögen

Wo das Geld ausgegeben wird und wozu es verwendet wird, bleibt aber weiterhin durch die Privatsphäre geschützt. Zudem sind in den Abkommen auch Standards über den Datenschutz und die Privatsphäre enthalten, welche zwingend zu befolgen sind.Wozu dürfen diese Daten verwendet werden? Der automatische Informationsaustausch soll lediglich ein Hilfsmittel im globalen Kampf gegen Steuerhinterziehung sein. Dementsprechend dürfen die Daten nur in steuerlichen Belangen verwendet werden. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck ist ausdrücklich untersagt. Haltet sich ein Staat nicht an diese Abmachung, kann der automatische Informationsaustausch von den anderen Vertragsparteien eingestellt werden.Private Steuererklärung leicht gemacht – mit taxeaSie können Ihre private Steuererklärung mittels unserer Steuerapp taxea ganz einfach erstellen lassen. Mehr zu taxea erfahren sie hier www.taxea.ch

Geben Sie Ihre Buchhaltung ab!

Vertrauen Sie Ihre Buchhaltung einem kompetenten Treuhänder an. Unsere Spezialisten kümmern sich um Ihre Buchhaltung und liefern Ihnen rechtzeitig die benötigten Finanzzahlen.

Nexus Check
Kompetente Spezialisten
Nexus Check
Transparente Preise
Nexus Check
Freundliche Beratung
Nexus Check
Steueroptimierung
Nexus Check
Interdisziplinäre Expertise
Nexus Check
Gesetzkonforme Bearbeitung
Erstgespräch vereinbaren
Outsourcing-Check durchführen!

Sie sind unsicher, ob Sie die Buchhaltung auslagern sollten oder nicht? Führen Sie jetzt unseren Outsourcing-Check durch und erfahren Sie, welche Option für Sie am passendsten ist.

Nexus Check
Unkomplizierte Durchführung
Nexus Check
Klare Anwort
Nexus Check
Freundliche Beratung
Nexus Check
Steueroptimierung
Nexus Check
Interdisziplinäre Expertise
Nexus Check
Gesetzkonforme Bearbeitung
Outsourcing-Check
Search Cross

Search