Der spontane Informationsaustausch – Teil 2: Welche Informationen werden ausgetauscht?

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Der spontane Informationsaustausch – Teil 2: Welche Informationen werden ausgetauscht?

Per 1. Januar 2017 sind die Rechtsgrundlagen in Kraft getreten, welche den spontanen Informationsaustausch ermöglichen. Findea erklärt in einer vierteiligen Beitragsserie, was dies genau bedeutet. Im ersten Beitrag wurde erläutert, worum es sich dabei handelt. Dieser zweite Teil zeigt auf, welche Informationen der spontane Informationsaustausch erfasst.

Was sind Steuerrulings?Der spontane Informationsaustausch bezweckt, dass zwischen den Vertragspartnern Steuerrulings ausgetauscht werden. Bei Steuerrulings handelt es sich um verbindliche Steuervorabbescheide. Liegt ein steuerrechtlich komplexer Sachverhalt vor, wie bspw. die Übernahme einer Gesellschaft, können die Beteiligten vorab eine Abklärung bei den Steuerbehörden machen, wie die Aktion steuerrechtlich zu qualifizieren ist. Die Antwort folgt in einem von der Steuerbehörde unterschiebenen Ruling, welches den Sachverhalt verbindlich beurteilt.Welche Rulings werden ausgetauscht?Der spontane Informationsaustausch bewirkt, dass fünf Sorten von Rulings ausgetauscht werden. Die OECD hält sich aber ausdrücklich das Recht vor, neue Rulings hinzuzufügen. Die bestehenden sind:

  • Rulings betreffend präferenzieller Steuerregimes, z.B. Rulings hinsichtlich der abzuschaffenden Steuerregimes der Holding-, Domizil-, gemischten Gesellschaften und der Prinzipalgesellschaften sowie hinsichtlich der zukünftigen IP-Box;
  • Unilaterale Rulings mit grenzüberschreitendem Bezug über Verrechnungspreise;
  • Rulings mit grenzüberschreitendem Bezug hinsichtlich der Reduktion des steuerbaren Gewinns, welche nicht in der Handelsbilanz erscheint;
  • Rulings betreffend Bestehen und Nicht-Bestehen von Betriebsstätten und die diesbezügliche Gewinnallokation;
  • Rulings betreffend Weiterleitungsgesellschaften(Quelle: Taxpartner)

Der spontane Informationsaustausch findet auf jene Steuern Anwendung, welche von Bund, Kanton oder Gemeinde auf das Einkommen und das Vermögen bzw. das Kapital erhoben werden.Steuerrulings, welche das Einkommen von natürlichen Personen betreffen, unterliegen grundsätzlich nicht dem spontanen Informationsaustausch.Private Steuererklärung leicht gemacht – mit taxeaSie können Ihre private Steuererklärung mittels unserer Steuerapp taxea ganz einfach erstellen lassen. Mehr zu taxea erfahren sie hier www.taxea.ch

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