Die 10 häufigsten Fehler im Jahresabschluss

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Die 10 häufigsten Fehler im Jahresabschluss

Die Erstellung des Jahresabschlusses ist mit einigen Tücken verbunden. Ob mangelnde Vorbereitung oder unsorgfältige Prüfung: Fehler und Ungenauigkeiten bei der Erstellung des Jahresabschlusses können fatale Folgen haben. In diesem Jahr gibt es besonders in Bezug auf Covid-19 Besonderheiten zu beachten.

Es ist schnell passiert, dass bei der Erstellung des Jahresabschlusses wichtige Informationen vergessen gehen oder sich Fehler einschleichen. Schliesslich handelt es sich dabei um keine alltägliche Aufgabe, weshalb sich auch mit mehreren Jahren Erfahrung kaum Routine einstellt. Eine sorgfältige und richtige Erstellung des Jahresabschlusses lohnt sich aber, denn ein korrekter Jahresabschluss beugt nicht nur Haftungsfolgen vor, sondern macht sich auch in der Steuerrechnung bemerkbar. Je nach Grösse und Komplexität der Geschäftstätigkeit lohnt es sich den Jahresabschluss durch einen Treuhändler erstellen zu lassen. Wer den Jahresabschluss selbst erstellt, sollte folgender Fehler vermeiden:

1. Mangelhafte Vorbereitung

Im Nachhinein auftauchende Aufwandbelege oder vergessene Abschreibungen können nicht nachgereicht werden. Deshalb ist eine gute Vorbereitung das A und O. Organisieren Sie alle für den Jahresabschluss notwendigen Unterlagen, bevor Sie mit der eigentlichen Erstellung des Abschlusses beginnen. Idealerweise legen Sie alle Belege während dem Jahr strukturiert in elektronischer Form ab. So entfällt das mühsame Zusammensuchen am Ende des Jahres.

2. Abweichungen nicht vermerkt

Bei der Erstellung des Jahresrechnung gilt es den Grundsatz der Stetigkeit zu beachten. Besagtes Prinzip schreibt vor, dass Abschlüsse zeitlich und über Branchen hinweg vergleichbar sein müssen. Aus diesem Grund gilt es Bilanzierungs- und Bewertungsrundsätze beizubehalten und Änderungen in selbigen offenzulegen. Vergessen Sie daher nicht, Hinweise im Anhang auf geänderte Schätzmethoden, Abschreibungsarten und Annahmen von Abweichungen zu machen.

3. COVID-19-Rückstellungen nicht geprüft

Falls Ihr Betrieb besonders hart von der Pandemie getroffen wurde, der Betrag aber noch nicht genau bezifferbar ist, können Sie zur Sicherung der zukünftigen Entwicklung Ihres Unternehmens möglicherweise eine COVID-19-Rückstellung machen. Am besten, Sie informieren sich bei der kantonalen Steuerbehörde nach den genauen Voraussetzungen und Bestimmungen.

4. Bildung einer Arbeitgeber-Beitragsreserve nicht geprüft

Falls Sie von der Pandemie verschont wurden und im Geschäftsjahr 2020 hohe Gewinne erzielen konnten, lohnt es sich allenfalls, eine Arbeitgeber-Beitragsreserve für die berufliche Vorsorge der Arbeitnehmer zu bilden. Klären Sie beim Kanton, bis wann eine Einzahlung an die Vorsorgeeinrichtung erfolgen muss, denn nur die buchhalterische Berücksichtigung reicht nicht.

5. Begründung für Verrechnungen vergessen

Die Grundsätze ordnungsgemässer Rechnungslegung verbieten prinzipiell die Verrechnung von Aktiven und Passiven bzw. Aufwänden und Erträgen. Es gilt das Bruttoprinzip. Sollten Sie Gebrauch von den zulässigen Ausnahmen des Verrechnungsverbots im Jahresabschluss machen, sind diese offenzulegen und zu begründen.

6. Mangelhafte Versicherungsinformationen

Hinweise auf offene Verpflichtungen gegenüber Sozialversicherung, Unfallversicherung und Vorsorge müssen in der Bilanz oder im Anhang vermerkt werden. Falls Ihr Unternehmen freiwillig Arbeitgeberreserven an die Vorsorgeeinrichtung der 2. Säule einzahlt (etwa bei grossen Gewinnen), sollten diese ebenfalls aufgeführt werden.

7. Falsche Gliederung

Die Gliederung des Jahresabschlusses muss eine Verfallstruktur aufweisen. Der Jahresabschluss muss bezüglich Gliederung und Inhalt die Mindestvorgaben erfüllen. Schliesslich möchte man vermeiden, dass ihn das Steueramt zurückweist. Die Reihenfolgen für einzelne Aktiv- und Passivposten sowie für Aufwendungen und Erträge müssen eingehalten werden.

8. Angaben vergessen

Ob die Angaben zu Sicherheiten für Forderungen gegenüber Dritten fehlen oder die Bildung von stillen Reserven vergessen wurde, fehlende Informationen im Jahresabschluss haben ernsthafte Konsequenzen. Um mangelnden Angaben vorzubeugen, sollten sie vorgängig eine Checkliste über die notwendigen Inhalte erstellen und den Jahresabschluss mit dieser vergleichen.

9. Informationen und Unterschriften fehlen

Auch die Formalien sollten bei der Erstellung des Jahresabschlusses nicht unbeachtet bleiben. Das Dokument muss mit den Unterschriften gemäss Handelsregister versehen sein (Einzelunterschrift oder Unterschrift zu zweien). Zudem muss die verantwortliche Person (Buchhalter, CFO) unterschreiben. Es empfiehlt sich, auch die Angaben einer Kontaktperson sowie der Revisionsfirma aufzuführen. Dies ist zwar nicht obligatorisch, erleichtert aber die spätere Beseitigung allfälliger Unklarheiten.

10. Verspätung

Der Jahresabschluss muss spätestens 180 Tage nach dem Bilanzstichtag erstellt worden sein. Insbesondere bei Kleinfirmen verstreicht diese Frist häufig, ohne dass der Jahresabschluss eingereicht wurde.

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