Kostenlosen Lohnabrechnungs-Check jetzt anfordern

Die Grundstückgewinnsteuer

Jetzt teilen!
Die Grundstückgewinnsteuer

Die Grundstückgewinnsteuer ist eine Spezialeinkommenssteuer. Dabei wird der Gewinn besteuert, der durch den Wertzuwachs realisiert werden konnte.

Grundstückgewinnsteuer

Bei der Grundstückgewinnsteuer muss zwischen zwei Systemen unterschieden werden. Beim monistischen System ist es eine Steuer auf privaten Kapitalgewinnen und Kapitalgewinnen im Geschäftsvermögen. Das dualistische System geht von einem privaten Kapitalgewinn und einer ordentlichen Einkommens- bzw. Gewinnsteuer auf Kapitalgewinnen im Geschäftsvermögen aus.Die Steuer wird dabei direkt durch die Kantone erhoben. Diese haben das Recht die Steuer zu erheben, der Bund erhebt keine Steuern auf Grundstückgewinnen.Steuersubjekt ist die Person die das Grundstück verkauft. Selbst wenn eine Vereinbarung getroffen wird, dass der Käufer die Steuerschuld bezahlen wird, hat dies keine Änderung der gesetzlichen subjektiven Steuerpflicht zur Folge.Das Steuerobjekt ist der realisierte Gewinn aus der Veräusserung.Neben der entgeltlichen Veräusserung durch Eigentumsübertragung (Verkauf) führen auch noch andere Tatbestände zu einer der Veräusserung gleichgestellten Besteuerung. Dies ist der Fall bei Eigentumsbeschränkungen, bei der Übertragung von Minderheitsbeteiligungen an Immobiliengesellschaften, bei Privateinlagen im Rahmen des dualistischen Systems sowie realisierte Planungsmehrwerte die ohne Veräusserung zu Stande gekommen sind.

Gewinnberechnung

Die Gewinnberechnung erfolgt auf dem tatsächlich erzielten Gewinn. Auch der Wertzuwachs der ohne Zutun des Eigentümers entstanden ist muss versteuert werden.Gewinn wird berechnet als der Überschuss des Erlöses minus die Anlagekosten.Zu den Anlagekosten gehören der Erwerbspreis, alle vom damaligen Erwerber erbrachten Leistungen, wertvermehrende Aufwendungen sowie weitere Kosten wie zum Beispiel Grundbuchgebühren oder Handänderungssteuern.

Geben Sie Ihre Buchhaltung ab!

Vertrauen Sie Ihre Buchhaltung einem kompetenten Treuhänder an. Unsere Spezialisten kümmern sich um Ihre Buchhaltung und liefern Ihnen rechtzeitig die benötigten Finanzzahlen.

Nexus Check
Kompetente Spezialisten
Nexus Check
Transparente Preise
Nexus Check
Freundliche Beratung
Nexus Check
Steueroptimierung
Nexus Check
Interdisziplinäre Expertise
Nexus Check
Gesetzkonforme Bearbeitung
Erstgespräch vereinbaren
Outsourcing-Check durchführen!

Sie sind unsicher, ob Sie die Buchhaltung auslagern sollten oder nicht? Führen Sie jetzt unseren Outsourcing-Check durch und erfahren Sie, welche Option für Sie am passendsten ist.

Nexus Check
Unkomplizierte Durchführung
Nexus Check
Klare Anwort
Nexus Check
Freundliche Beratung
Nexus Check
Steueroptimierung
Nexus Check
Interdisziplinäre Expertise
Nexus Check
Gesetzkonforme Bearbeitung
Outsourcing-Check
Search Cross

Search

<-- Linkedin-->