Die MWST-Revision – Teil 3: Änderungen für das Gemeinwesen und elektronische Zeitungen/ Bücher

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Die MWST-Revision – Teil 3: Änderungen für das Gemeinwesen und elektronische Zeitungen/ Bücher

Die Mehrwertsteuer (MWST) in der Schweiz befindet sich in der Totalrevision. Der erste Teil der Revision ist seit 2010 in Kraft. Nun folgt per 1. Januar 2018 der zweite Teil. Dieser führt teilweise zu bedeutenden Änderungen. So werden gemäss Bundesrat 30'000 neue MWST-Pflichtige erwartet. Findea erklärt in einer vierteiligen Beitragsserie, wie es zur MWST-Revision kam und welches die wichtigsten Änderungen sind. Der erste Beitrag veranschaulichte, warum die MWST-Revision so wichtig ist. Der zweite Beitrag, erklärte die Änderungen, welche die MWST-Revision für ausländische Unternehmen bringt. In diesem dritten Beitrag werden die Änderungen für das Gemeinwesen und für elektronische Zeitungen und Bücher dargelegt.

Änderungen für das GemeinwesenDie MWST-Revision bezweckt vor allem eine Vereinfachung der MWST-Regelungen für das Gemeinwesen (autonome Dienststellen von Bund, Kantonen und Gemeinden). Noch bis zum 1. Januar 2018 wird die Steuerpflicht des Gemeinwesens an zwei Kriterien gemessen:1. Muss das Gemeinwesen mind. CHF 25‘000 aus Leistungen an das Nichtgemeinwesen erwirtschaften.2. Muss der gesamte Umsatz des Gemeinwesens mind. CHF 100‘000 betragenNeu wird es nur noch eine Umsatzgrenze geben. Diese wurde bei einem Umsatz von CHF 100‘000 aus Leistungen an das Nichtgemeinwesen festgesetzt. Ob dies eine Bevorzugung des Gemeinwesens gegenüber der Privaten Konkurrenz darstellt ist diskutabel.Änderungen des Steuersatzes für elektronisch Zeitungen und BücherVorab gilt es zu sagen, dass diese Änderungen nur elektronische Zeitungen, Zeitschriften und Bücher betreffen, welchen kein Reklamecharakter zukommt. Für diese Produkte gilt bisher der reguläre Steuersatz von 8%. Per 1. Januar 2018 werden sie zum reduzierten Steuersatz von 2.5% besteuert. Für die Bestimmung ob ein konkreter Kauf unter dem alten oder dem neuen Steuersatz zu verbuchen ist, bestimmt sich nach dem Zeitpunkt der Leistungserbringung. Dies ist der Zeitpunkt der Zugriffsmöglichkeit auf die publizierten Inhalte.Findea hilft Ihnen dabei, Ihre Steuern einfach und unproblematisch zu halten.

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