Die rechtliche Betrachtung von Bitcoin – Teil 2: Bilanzierungspflicht

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Die rechtliche Betrachtung von Bitcoin – Teil 2: Bilanzierungspflicht

Seit gut einem Jahr vergeht kein Monat mehr, in welchem die Kryptowährung Bitcoin nicht für Schlagzeilen sorgt. Trotzt der ausführlichen Berichtserstattung gibt es immer noch viele Unklarheiten rund um dieses Thema. Findea erklärt deshalb in dieser Beitragsserie die grundlegenden rechtlichen Aspekte, wenn es um die Rechnungslegung von Bitcoin geht. Dieser Beitrag behandelt die Bilanzierungspflicht.

Wenn es um die Jahresrechnung geht, äussert sich das OR relativ deutlich. Dies ist auch bei der Bilanzierungspflicht nicht anders, welche in Art. 959 OR geregelt ist. In Abs. 1 wird festgehalten, dass Sinn und Zweck der Bilanz darin liegt, die Vermögens- und Finanzierungslage des Unternehmens am Bilanzstichtag darzustellen. Abs. 2 regelt sodann, was bilanziert werden muss. Dabei lassen sich folgende Kriterien herauskristallisieren:1. Es muss sich um einen Vermögenswert handeln,2. über den aufgrund eines vergangenen Ereignisses3. verfügt werden kann,4. aus dem ein Mittelzufluss wahrscheinlich ist5. und der Wert verlässlich geschätzt werden kann.Stellt man sich nun die Frage, ob Bitcoins diese Kriterien erfüllen, so kommt man zum Schluss, dass für Bitcoins eine Bilanzierungspflicht besteht:Wie im ersten Beitrag erörtert wurde, handelt es sich bei Bitcoins zweifelsohne um einen Vermögenswert (Kriterium 1). Bitcoins können entweder durch den herkömmlichen Kauf mittels Geld oder durch «mining» (das Zurverfügungstellung von Rechenleistung) erworben werden. Es handelt sich also um ein in der Vergangenheit liegendes Ereignis (Kriterium 2). Über den «private Key», den erforderlichen Zugangscode, kann man über die Bitcoins verfügen (Kriterium 3). In der Zukunft können Bitcoins als Kryptowährung als Zahlungsmittel dienen oder aber wieder in Fiatgeld umgewandelt werden. Ein Mittelzufluss ist demnach wahrscheinlich (Kriterium 4). Da rege mit Bitcoins gehandelt wird und somit ein aktiver Markt besteht, lässt sich auch der Wert von Bitcoin verlässlich in einer bilanzierungsfähigen Währung schätzen (Kriterium 5).Weitere Informationen finden Sie hier.Findea hilft Ihnen dabei, Ihre Steuern einfach und unproblematisch zu halten.

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