Wer in einer eigenen Wohnung oder Haus wohnt, versteuert den Eigenmietwert als steuerbares Einkommen. Dieser entspricht der Miete, die das Objekt einbringen würde. Die Höhe wird von den Kantonen festgelegt, sie wird aber durch die Nutzfläche und vom Standort beeinflusst. Bald könnten jedoch der Eigenmietwert sowie der Liegenschaftsunterhaltsabzug der Vergangenheit angehören.
Worum handelt es sich beim Eigenmietwert?Mit dem Eigenmietwert versteuern Eigenheimbesitzer ihre fiktive Miete als zusätzliches steuerbares Einkommen. Diese fiktive Miete entspricht dem Wert, der für die selbst genutzten Räumlichkeiten jährlich aufgewendet werden müsste, wenn eine gleichwertige Immobilie gemietet werden würde. Die Höhe wird von den Kantonen festgelegt, sie wird aber von der Grösse der Wohnung oder des Hauses beeinflusst. Auch einen Einfluss hat das lokale Mietpreisniveau vor Ort. Trotzdem fällt der Eigenmietwert in der Praxis tiefer aus als die Miete, welche für das betroffene Objekt effektiv bezahlt werden müsste. Diesem Plus beim steuerbaren Einkommen stehen Schuldzinsen und Unterhaltskosten gegenüber, die vom Einkommen abgezogen werden können.Möglichkeit der baldigen Abschaffung des Eigenmietwerts bestehtIn naher Zukunft könnte sich das jedoch ändern. Die Wirtschaftskommission (WAK) des Stände- und Nationalrats haben nämlich einer parlamentarischen Initiative zugestimmt, welche eine Abschaffung des Eigenmietwerts und des Liegenschaftsunterhalt vorsieht. Hinzukommen soll aber ein Schuldzinsabzug für Ersterwerber von selbstbewohnten Liegenschaften. Und auch die Abzüge für Schulden wie z.B. Hypotheken sollen weiterhin möglich bleiben. Der Gesetzesentwurf soll im Frühjahr des kommenden Jahres in die Vernehmlassung gehen.Private Steuererklärung leicht gemacht – mit taxeaSie können Ihre private Steuererklärung mittels unserer Steuerapp taxea ganz einfach erstellen lassen. Mehr zu taxea erfahren sie hier www.taxea.ch