Neuer Zahlungsverkehr – Teil 2: Wer ist betroffen?

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Neuer Zahlungsverkehr – Teil 2: Wer ist betroffen?

Der Zahlungsverkehr in der Schweiz wird grundlegend erneuert. Dies hat weitreichende Konsequenzen für alle Beteiligten. Findea erklärt in einer vierteiligen Beitragsserie, was sich alles ändert und welche Anpassungen auf die Beteiligten zukommen. In diesem zweiten Beitrag wird aufgezeigt, wer alles davon betroffen sein wird und was die Erneuerung für Konsequenzen für die einzelnen Parteien hat.

Von den fundamentalen Änderungen, welche der neue Zahlungsverkehr mit sich bringt, werden folgende vier Kategorien betroffen sein:

  • Finanzinstitute: Betroffen sind die Schweizer Banken sowie die PostFinance. Die Anpassungen, welche die Finanzinstitute vornehmen müssen sind zwar für alle identisch, doch legen die Firmen ihren eigenen Zeitplan fest. Besonders die Software muss angepasst werden, so dass sie mit den neuen ISO 20022 Meldetypen konform ist. Zudem liegt es an den Finanzinstituten, ihre Kunden bei dieser Umstellung zu begleiten.
  • Unternehmen: Mit Unternehmen sind all jene gemeint, welche einer Beschäftigung nachgehen und aktiv am Zahlungsverkehr teilnehmen. Dabei spielt es keine Rolle ob es sich um einen Ein-Personen-Betrieb, eine Verwaltung, ein KMU oder ein Grossunternehmen handelt. Betroffen sind die IT-Systeme und Software-Lösungen. Aber auch Bankverbindungen, Stammdaten von Kunden/ Lieferanten, Vertrags- und Rechnungsdokumente, Formulare usw. können betroffen sein. Es gilt diese Daten zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
  • Software-Hersteller: Diese spielen eine zentrale Rolle für den neuen Zahlungsverkehr. Mit ihren Produkten stellen sie sicher, dass die neuen Normen eingehalten werden können und die Prozesse künftig reibungslos funktionieren. Speziell betroffen sind die Buchhaltungs-Software und die ERP-Systeme (Enterprise Resource Planning)
  • Private: Privatkunden werden am wenigsten von der Umstellung des neuen Zahlungsverkehrs merken. Für sie verschwinden vor allem Hürden im nationalen aber auch im europäischen Zahlungsverkehr. Zudem werden alle Kontonummern, Clearingnummern und BIC durch die IBAN ersetzt. Mit künftig nur noch einer Nummer, wird der Zahlungsverkehr vereinfacht. Auch die Abwicklung von Lastschriftenverfahren wird im europäischen Raum einfacher. Die grösste Umstellung für Privatkunden wird sein, dass Einzahlungsscheine künftig mit QR-Codes einzulesen sind.

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