Eine ordentliche Kapitalerhöhung wird vorgenommen, falls feststeht, für wie viel die neuen Aktien herausgegeben werden (Emissionspreis) und wer die neuen Aktien zeichnet. Die ordentliche Kapitalerhöhung stellt von den Kapitalerhöhungsarten den Regelfall dar.
Arten der Kapitalerhöhung
Die Erhöhung des Kapitals einer AG kann durch eine ordentliche (OR 650), genehmigte (OR 651) oder bedingte (OR 653) Kapitalerhöhung erfolgen. Die ordentliche Kapitalerhöhung stellt dabei den Regelfall dar, während die genehmigte und bedingte Kapitalerhöhung seltener sind und i.d.R. bei Publikumsgesellschaften zur Anwendung kommen. Alle drei Kapitalerhöhungsarten bedingen einen Beschluss der Generalversammlung (GV), die Erstellung öffentlicher Urkunden sowie eine Handelsregisteranmeldung.
Ordentliche Kapitalerhöhung
Eine ordentliche Kapitalerhöhung kommt zum Einsatz, wenn der Emissionspreis sowie die Personen, welche die neuen Aktien zeichnen, feststehen. Die Erhöhung des Aktienkapitals ist zwingend von der GV zu beschliessen. Der Beschluss muss dabei öffentlich beurkundet und u.a. Angaben über den Erhöhungs- und Liberierungsbetrag, den Nennwert und die Anzahl der neuen Aktien sowie deren Emissionspreis enthalten. In einem zweiten Schritt führt der Verwaltungsrat die Kapitalerhöhung durch. Er ist verpflichtet, dies innerhalb von drei Monaten zu tun und darüber in einen Kapitalerhöhungsbericht Rechenschaft abzulegen. Die Kapitalerhöhung wird durch eine entsprechende Änderung der Statuten sowie der Eintragung der Statutenänderungen ins Handelsregister abgeschlossen.
Prüfung des Kapitalerhöhungsberichtes
Im Falle einer Sacheinlage-Liberierung (vgl. Sacheinlagegründung) oder Sachübernahme, ist der Kapitalerhöhungsbericht durch einen Revisor bzw. in gewissen Fällen durch einen Revisionsexperten auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Erfolgt die Einlage auf das neue Aktienkapital ausschliesslich in Geld, ist keine Prüfungsbestätigung erforderlich.Gerne helfen Ihnen unsere Juristen und Treuhänder bei einer Kapitalerhöhung. Als zugelassene Revisionsstelle können wir zudem die Prüfung Ihres Kapitalerhöhungsberichtes vornehmen. Rechnen Sie online eine Offerte oder vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch.