Saldo- und Pauschalsteuersätze dienen zur Vereinfachung der Abrechnung mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV). Der Grund liegt darin, dass die Vorsteuern nicht ermittelt werden müssen.
Saldo- und Pauschalsteuersätze
Die Möglichkeit der Anwendung von Saldo- und Pauschalsteuersätzen vereinfacht die Abrechnung der steuerpflichtigen Personen massiv. Sie müssen aber zwei Bedingungen erfüllen, damit sie von Saldosteuersätzen profitieren können. Erstens darf der steuerbare Jahresumsatz (inklusive Steuern) nicht mehr als 5.02 Millionen Franken aufweisen und zweitens darf die geschuldete Steuerlast nicht mehr als 109'000 Franken betragen.Die Steuersätze sind je nach Branche verschieden, abhängig davon, wie gross die Wertschöpfung gegenüber den eingekauften Rohstoffen ist. Rund ein Drittel aller KMU in der Schweiz können die SSS-Methode anwenden. Die Abrechnung erfolgt jeweils halbjährlich. Allerdings muss die steuerpflichtige Person gegenüber den Kunden nach wie vor den für seine Produkte üblichen Mehrwertsteuersatz ausweisen.Die Saldosteuersätze sind bei der Berechnung der Steuern im Sinne von Multiplikatoren anzuwenden. Das heisst, in der Abrechnung der Mehrwertsteuer wird der steuerbare Satz einschliesslich Steuer deklariert und mit dem bewilligten SSS multipliziert.Die Pauschalsteuersatz-Methode (PSS-Methode) kommt zur Anwendung beim Gemeinwesen und verwandten Bereichen wie privaten Spitälern, Schulen, Vereine usw.Wer mit Pauschalsteuersätzen oder mit Saldosteuersätzen abrechnen will, muss dies der Eidgenössischen Steuerverwaltung schriftlich mitteilen.Weitere Informationen zum Thema Saldo und Pauschalsteuersätzen erhalten Sie auf der Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung.