Der Ständerat hat am 7. Juni 2018 erstmals über die Steuervorlage debattiert. Er hat die vorgesehenen Massnahmen, die der Botschaft des Bundesrates zu entnehmen sind, dabei weiter ausgebaut, um beim Parlament und Stimmvolk eine breitere Akzeptanz für die Vorlage zu finden. Insbesondere wurde die Unternehmenssteuerreform mit der Altersvorsorge verknüpft.
Mehr Mittel für AHV als Motivator für Parlament und StimmvolkUm einen sozialpolitischen Ausgleich für die Steuervorlage 17 zu schaffen, hatte der Bundesrat in seiner Botschaft eine Erhöhung der Mindestvorgaben für Familienzulagen um 30 Fr. vorgesehen. Neu soll die Akzeptanz im Parlament und im Stimmvolk auf eine andere Weise erreicht werden, nämlich durch die Verknüpfung der Vorlage mit der Altersvorsorge. Jeder Steuerfranken, der durch die Vorlage auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene entfällt, soll mit einem zusätzlichen Franken in die AHV ausgeglichen werden. Bezahlt werden soll dies zur Hälfte durch zusätzliche 0.3%, die vom Lohn wegfallen, hälftig aufgeteilt auf Arbeitnehmer und -geber. Der Rest wird durch eine Erhöhung der Bundesmittel für die AHV erreicht. Der Ständerat rechnet mit Einnahmen von 2 Milliarden Franken pro Jahr, die so zusätzlich in die AHV fliessen. Dadurch werden aber zwei Reformen miteinander verknüpft, die eigentlich nichts miteinander zu tun haben. Man spricht dabei von einem sog. Kuhhandel. Vereinzelt wird schon von einer Verletzung der Einheit der Materie gesprochen, welche die Verfassung bei Abstimmungen voraussetzt und dem Bürger eine freie Entscheidung garantiert.Weitere Änderungen und Ergänzungen durch den StänderatAnders als der Bundesrat, der die Dividendenbesteuerung für Beteiligungen auf Bundes- und Kantonsstufe auf mind. 70 % erhöhen wollte, sieht der Ständerat eine Erhöhung auf Kantonsebene auf 50 % als genügend an. Die Empfehlung von 70 % beim Bund hat er aber übernommen.Der Bundesrat hat bei der Steuervorlage 17 im Gegensatz zur USR III eine zinsbereinigte Gewinnsteuer abgelehnt. Der Ständerat sieht nun aber einen Abzug für Eigenfinanzierung vor, den Hochsteuerkantone unter gewissen Voraussetzungen einführen können.Weitere Änderungen soll es beim Kapitalanlageprinzip geben, welches den Unternehmen erlaubt, Kapitaleinlagen den Aktionären steuerfrei zurückzuzahlen. Neu sollen an der Schweizer Börse kotierte Gesellschaften steuerfreie Ausschüttungen von Kapitaleinlagereserven nur dann vorsehen können, wenn sie steuerbare Dividenden in der gleichen Höhe ausschütten.Die abschliessende Ergänzung, die der Ständerat vorsieht, ist die Berücksichtigung von konzerninternen Aktivdarlehen bei der Möglichkeit einer Ermässigung bei der Berechnung der Kapitalsteuer. Der Bundesrat wollte diese nicht berücksichtigen.Die abgeänderte Vorlage wird nun an den Nationalrat überwiesen, der in der Herbstsession darüber beraten wird. Weitere Informationen zur Steuervorlage 17 können sie unserer Beitragsserie entnehmen.Findea hilft Ihnen dabei, Ihre Steuern einfach und unproblematisch zu halten.