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Steuervorlage 17 – Teil 2: Statusgesellschaften und Patentbox

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Steuervorlage 17 – Teil 2: Statusgesellschaften und Patentbox

Im ersten Teil unserer Serie zur Steuervorlage haben wir erläutert, warum die Schweiz eine Reform im Bereich der Unternehmenssteuern nötig hat. Der Bundesrat hat die Botschaft mit Gesetzesentwurf nun verabschiedet. In diesem und den nächsten Teilen der Serie werden wir nun auf die einzelnen Massnahmen der Steuervorlage 17 eingehen.

Abschaffung der Regelungen für kantonale StatusgesellschaftenSog. kantonale Statusgesellschaften sind Gesellschaften, welche ihren Sitz in der Schweiz haben, aber ihre Umsätze zum grössten Teil im Ausland erwirtschaften. Darunter fallen Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften. Beispiele dafür sind Adecco, Google oder Nobel Biocare, welche Headquarters in der Schweiz haben. 2003 waren es laut Bundesrat über 20'000 solche Gesellschaften mit mindestens 150'000 Angestellten, heute werden es wohl mehr sein. Die auf das Ausland gerichteten Aktivitäten dieser Unternehmen belasten die schweizerische Infrastruktur kaum und darum profitieren sie von einer tiefen Besteuerung. Diese Regelungen entsprechen aber nicht mehr internationalen Standards, was bei grenzüberschreitend tätigen Firmen eine Rechts- und Planungsunsicherheit darstellt. Mit der SV17 werden diese Regelungen abgeschafft. Die Folge wäre eine höhere Besteuerung für Statusgesellschaften, in vielen Kantonen sogar mehr als eine Verdoppelung. Um die Belastung für diesen enorm wichtigen Wirtschaftszweig der Schweiz zu mildern, haben diverse Kantone aber bereits angekündigt, ihre ordentlichen Steuersätze zu senken.PatentboxMit einer Patentbox wird Gewinn mit Produkten, die sich auf Patente stützen, geringer besteuert als übrige Erträge. In der Folge wird damit also Forschung und Entwicklung gefördert. Unser europäisches Umfeld kennt die Patentbox schon seit Jahren, die EU und OECD akzeptiert sie ebenfalls. Lediglich die Schweiz kennt sie noch nicht. Mit der SV17 soll sich dies nun ändern, da sie die Einführung einer obligatorischen Patentbox zum Ziel hat. Wie stark der steuerliche Vorteil auf Gewinne dieser Art sein soll, liegt dabei aber im Ermessen der Kantone.Welche weiteren Massnahmen mit der Steuervorlage 17 getroffen werden, erfahren Sie im nächsten Teil unserer Serie.Steuererklärung für Firmen leicht gemacht – mit taxeaSie können die Steuererklärung Ihrer Firma mittels unserer Steuerpp taxea ganz einfach erstellen lassen. Mehr zu taxea erfahren sie hier www.taxea.ch

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