Steuervorlage 17 – Teil 4: Erhöhung der Dividendenbesteuerung und Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer

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Steuervorlage 17 – Teil 4: Erhöhung der Dividendenbesteuerung und Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer

Im vierten Teil unserer Serie zur Steuervorlage 17 werden wir Ihnen mit der Erhöhung der Dividendenbesteuerung und der Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer zwei weitere zentrale Massnahmen der Vorlage erläutern.

Erhöhung der DividendenbesteuerungDie SV17 sieht vor, Dividenden für natürliche Personen mit Beteiligungen über 10 % obligatorisch mit mind. 70% zu besteuern. Aktuell sind es 60 %. Diese Erhöhung findet auf Bundes- sowie auf Kantonsstufe statt. Es steht den Kantonen dabei aber frei, die Besteuerung noch höher anzusetzen. Neben dieser angestrebten Erhöhung wird aber auch die Entlastung vereinheitlicht, indem sie auf Bundes- sowie Kantonsstufe auf der Bemessungsgrundlage erfolgt. Tritt die Vorlage in Kraft, werden Anpassungen in zehn Kantonen fällig, darunter Zürich und Bern.Aktuell besteht gemäss Gesetzgeber eine Unterbesteuerung, die sich mit der Steuervorlage 17 noch verstärken würde. Ausserdem wurden, da die Belastung durch Gewinnsteuer generell gesunken ist, vermehrt Personengesellschaften in Aktiengesellschaften umgewandelt oder Dividenden anstatt Lohn ausbezahlt. Der Gesetzgeber versucht mit der Regelung diesen Trends entgegenzuwirken und erhofft sich daraus auch mehr Einnahmen für die AHV. Jedoch werden damit auch die Inhaber von KMU stärker getroffen, da sie anders als grosse Firmen wohl eher nicht auf Mittel wie die Patentbox oder zusätzliche F&E-Abzüge setzen können.Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten BundessteuerWie wir Ihnen im zweiten Teil unserer Serie zur SV17 erklärt haben, werden viele Kantone mit dem Inkrafttreten der Vorlage ihre Gewinnsteuersätze senken, um Firmen zu halten, die ihre privilegierte und äusserst geringe Steuerbelastung als Statusgesellschaften verlieren werden. Von dieser tieferen Besteuerung in den Kantonen wären aber sämtliche Unternehmen betroffen, was zu Mindereinnahmen auf kantonaler Ebene führen würde. Daher sieht die Vorlage eine Erhöhung des Anteils der Kantone an der direkten Bundessteuer vor, um dies auszugleichen. Ihr Anteil soll von aktuell 17 % auf neu 20.5 % erhöht werden, woraus den Kantonen 825 Mio. Fr. mehr zustehen würde.Welche weiteren Massnahmen mit der Steuervorlage 17 getroffen werden, erfahren Sie im nächsten Teil unserer Serie.Steuererklärung für Firmen leicht gemacht – mit taxeaSie können die Steuererklärung Ihrer Firma mittels unserer Steuerpp taxea ganz einfach erstellen lassen. Mehr zu taxea erfahren sie hier www.taxea.ch

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