Straflose Selbstanzeige und vereinfachte Erben-Nachbesteuerung – Teil 1: Worum handelt es sich?

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Straflose Selbstanzeige und vereinfachte Erben-Nachbesteuerung – Teil 1: Worum handelt es sich?

In den vergangenen Jahren, speziell seit der Finanzkrise von 2007/2008, wird verstärkt gegen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung vorgegangen. Der Fokus liegt dabei nicht nur auf der Verhinderung von künftigen Steuerdelikten. In der Schweiz sorgt die straflose Selbstanzeige und die vereinfachte Erben-Nachbesteuerung für einen Anreiz, bisher unversteuerte Einkünfte und Vermögen in die Legalität zu führen. Findea erklärt diese Konzepte in einer vierteiligen Beitragsserie. Dieser erste Beitrag erklärt, worum es sich dabei handelt.

Lange Zeit galten Steuerdelikte als «Gentleman Delikte». Sie wurden von der öffentlichen Meinung verharmlost und die dafür ausgesprochenen Strafen waren meist sehr milde bemessen. Dies hat sich mittlerweile stark geändert. Besonders im Zuge der internationalen Finanzkrise von 2007/2008 kam es zu (internationalen) Bestrebungen, Steuerdelikte zu unterbinden.Das Ziel liegt aber nicht nur darin, künftige Steuerdelikte zu verhindern. Es wird auch versucht bisher nicht versteuerte Gelder aufzudecken und sie nachträglich zu besteuern. Wollte man dies alles auf dem Weg der behördlichen Ermittlung machen, würde dies sehr viel Zeit und Ressourcen in Anspruch nehmen. Aus diesem Grund gibt es in der Schweiz seit 2010 die Möglichkeit der straflosen Selbstanzeige und der vereinfachten Erben-Nachbesteuerung.Mit diesen Konzepten gibt man Personen, welche über unversteuertes Vermögen verfügen einen Anreiz, dieses von selbst aus der Behörde anzuzeigen. Sind nämlich die Voraussetzungen erfüllt, so fallen zum Teil weniger Steuern an, oder es entfällt zumindest die Strafe.Private Steuererklärung leicht gemacht – mit taxeaSie können Ihre private Steuererklärung mittels unserer Steuerapp taxea ganz einfach erstellen lassen. Mehr zu taxea erfahren sie hier www.taxea.ch

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