Seit dem 6. September 2017 läuft die dreimonatige Vernehmlassung zur Steuervorlage 17. Nach der Ablehnung der Unternehmenssteuerreform III, folgt also der nächste Anlauf. Diese Reform ist so wichtig, da die aktuelle Unternehmensbesteuerung nicht mehr zeitgemäss ist und sich negativ auf die Standortattraktivität auswirken kann. Im ersten Beitrag wurden die Anpassungen thematisiert, welche die Steuervorlage 17 mit sich bringen würde. Dieser zweite Beitrag ist den Auswirkungen der Steuervorlage 17 gewidmet.
Wie im ersten Beitrag aufgezeigt wurde, ist eine Reform der Unternehmensbesteuerung dringend notwendig. Ansonsten kann dies negative Auswirkungen auf die Standortattraktivität der Schweiz haben. Diese soll mit der Steuervorlage 17 verhindert werden. Die Steuervorlage 17 selbst wird starke finanzielle Auswirkungen entfalten. Nach den Schätzungen des Bundesrates wird die Reform den Haushalt des Bundes mit 750 Millionen Franken belasten. Ab 2024 wird zudem der zeitlich begrenzte Ergänzungsbeitrag für ressourcenschwache Kantone anfallen. Dieser beträgt 180 Millionen Franken und soll aus dem auslaufenden Härteausgleich finanziert werden.Gemäss der Mitteilung des Bundesrates ist die Steuervorlage 17 sehr föderalistisch ausgestaltet. Die Kantone erhalten Spielraum bei der Umsetzung und sollen so selbst die für sie beste Strategie wählen. Damit soll auch ein Teil der erwarteten Mindereinnahmen auf Kantonsebene kompensiert werden. Gleichzeitig wird davon ausgegangen, dass die Kantone 1.2 Milliarden Franken Zusatzeinnahmen erwartet dürfen. 825 Millionen davon stammen aus der Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer.Die dreimonatige Vernehmlassung wird am 6. Dezember 2017 enden. Anschliessend plant das EFD, dem Bundesrat die Botschaft an das Parlament im Frühjahr 2018 zu präsentieren. Demzufolge ist ein Inkrafttreten frühestens im Jahr 2020 möglich.Findea hilft Ihnen dabei, Ihre Steuern einfach und unproblematisch zu halten.