Eine Fiskalvertretung ist vor allem für ausländische Unternehmen die in der Schweiz Umsatz generieren wichtig. Mit einer Fiskalvertretung kann man MWST zurückfordern.
Grundsätzlich wird ein Unternehmen in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig (MWSTG Art. 10 Abs. 2), wenn mehr als CHF 100'000 Umsatz erzielt wird. Unter diesem Grenzwert kann man sich von der Mehrwertsteuer befreien lassen. Beim Überschreiten dieser Grenze muss sich das Unternehmen bei der Eid. Steuerverwaltung anmelden. Dabei ist darauf zu achten, dass eine in der Schweiz domizilierte Bank eine Solidarbürgschaft abgeben muss oder eine Barhinterlegung zu leisten ist.Falls ein ausländisches Unternehmen im Inland tätig und steuerpflichtig ist, hat es sich nach Art. 67 Abs. 1 MWSTG durch einen in der Schweiz niedergelassenen Stellvertreter vertreten zu lassen, welches dem Unternehmen, das Domizil gewährt. Als Stellvertreter wird eine juristische oder natürliche Person mit Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz anerkannt.Die für das steuerpflichtige Unternehmen entstehenden Vorteile der Fiskalvertretung liegen darin, dass sich Ihr Stellvertreter um den gesamten Prozess kümmert. Von der Prüfung der Steuerpflicht, über die Beantragung der relevanten Dokumente und der Erstellung der periodischen MwSt. Abrechnung, bis hin zur Rückforderung der gezahlten Vorsteuern. Dadurch wird dem Unternehmen administrativer Aufwand abgenommen und der Unternehmer kann sich auf das operative Geschäft konzentrieren.Falls Sie weitere Fragen haben, beraten unsere Experten Sie gerne zu allen Themen rund um die Fiskalvertretung. Rechnen Sie online Ihre Offerte und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch.