Ordentliche vs. Eingeschränkte Revision

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Ordentliche vs. Eingeschränkte Revision

In der Schweiz führen lediglich ca. 1‘500 Unternehmen eine ordentliche Revision durch, während sich die allermeisten Schweizer Gesellschaften nur eingeschränkt prüfen lassen oder auf eine Prüfung sogar ganz verzichten. Nachfolgend findet ein Vergleich der zwei Revisionsarten bezüglich dem Prüfungsumfang und den Prüfungsmethoden statt.

Eingeschränkte oder ordentliche Revision?

Ob eine Gesellschaft ihre Jahresrechnung durch eine Revisionsstelle ordentlich prüfen lassen muss oder ob eine eingeschränkte Revision ausreicht, hängt von der Bilanzsumme, dem Umsatzerlös, der Anzahl Vollzeitstellen sowie von der Pflicht zur Erstellung einer Konzernrechnung ab (vgl. Eingeschränkte oder ordentliche Revision?).

Prüfungsumfang

Im Gegensatz zur ordentlichen Revision, bei der die Jahresrechnung daraufhin inspiziert wird, ob sie mit den gesetzlichen Vorschriften, Statuten und dem gewählten Regelwerk übereinstimmt, wird bei der eingeschränkten Revision nur eine Übereinstimmung mit den gesetzlichen und statutarischen Vorschriften geprüft. Zudem werden keine Prüfungen zur Aufdeckung von anderen allfälligen Gesetzesverstössen und deliktischen Handlungen durchgeführt. Des Weiteren ist bei einer eingeschränkten Revision das interne Kontrollsystem nicht Gegenstand der Prüfung.

Prüfungsmethoden

Im Gegensatz zur ordentlichen Revision, werden bei einer eingeschränkten Revision auf verfahrensorientierte Prüfungshandlungen, wobei das Rechnungswesen-System und die interne Kontrolle beurteilt werden, verzichtet. Für die Erlangung von Prüfungsnachweisen werden primär Befragungen und analytische Prüfungen (z.B. summarische Kontrollrechnungen, Verhältnisse von Zahlen zueinander) durchgeführt. Falls erhöhte Risiken festgestellt werden, folgen angemessene Detailprüfungen (z.B. Vergleich von Belegen mit deren Erfassung, rechnerisches Nachvollziehen). Es werden jedoch weder Drittbestätigungen eingeholt noch findet eine Inventurbeobachtung statt.Bei den zwei Revisionsarten werden auch unterschiedliche Anforderungen an die Unabhängigkeit der Revisionsstelle gestellt, welche in unserem unseren Artikel Eingeschränkte Revision – Voraussetzungen an die Revisionsstelle genauer erläutert werden.

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