Die Mehrwertsteuer (MWST) in der Schweiz befindet sich in der Totalrevision. Der erste Teil der Revision ist seit 2010 in Kraft. Nun folgt per 1. Januar 2018 der zweite Teil. Dieser führt teilweise zu bedeutenden Änderungen. So werden gemäss Bundesrat 30'000 neue MWST-Pflichtige erwartet. Findea erklärt in einer vierteiligen Beitragsserie, wie es zur MWST-Revision kam und welches die wichtigsten Änderungen sind. Dieser erste Beitrag stellt vor, worum es sich bei dieser MWST-Revision handelt.
Wieso braucht es eine MWST-RevisionDa es sich bei der MWST um einer der komplexeren Steuerkategorien handelt, soll diese mit der MWST-Revision vereinfacht werden. Damit wollte man vor allem den kleineren Unternehmen helfen. Dies in zweierlei Hinsicht:1. Es soll zu einer administrativen Entlastung kommen. Dies wurde mit dem ersten Teil der MWST-Revision realisiert, der bereits seit 2010 in Kraft ist.2. Die MWST-technischen Benachteiligungen von schweizerischen Unternehmen gegenüber ihrer ausländischen Konkurrenz soll abgeschafft werden. Dieser zweite Teil wird per 1. Januar 2018 in Kraft treten.Welche Bereiche sind betroffenNebst der Beseitigung der MWST-Nachteile für schweizerische Unternehmen werden zahlreiche weitere Änderungen stattfinden. Diese betreffen unter anderem das Gemeinwesen (Teil 3) und die Margenbesteuerung für Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten (Teil 4).Dies ist es, was die MWST-Revision so wichtig macht. Aufgrund der zahlreichen Änderungen, wird sich viel Ändern, besonders für ausländische Unternehmen. Wer sich nicht sicher ist, welche Auswirkungen die Revision auf ihn hat, tut gut, sich frühzeitig zu informieren.Findea hilft Ihnen dabei, Ihre Steuern einfach und unproblematisch zu halten.