MWST - Unterschied zwischen vereinnahmten und vereinbarten Entgelten

Jetzt teilen!
MWST - Unterschied zwischen vereinnahmten und vereinbarten Entgelten

Die Fälligkeit der MWST ist von der Abrechnungsart abhängig. Bei dem Verfahren nach vereinbarten Entgelten wird die Steuer zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung fällig, während bei der Methode nach vereinnahmten Entgelten dies erst beim tatsächlichen Geldein- bzw. ausgang geschieht.

Bei der Abrechnung nach vereinbarten Entgelten wird die geschuldete MWST wird zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung fällig. Analog dazu kann die Vorsteuer auf bezogene Güter und Dienstleistungen auf den Zeitpunkt des Rechnungsdatums des Lieferanten bzw. Dienstleisters geltend gemacht werden.Bei der Abrechnung nach vereinnahmten Entgelten stellt der tatsächliche Geldein- bzw. ausgang den entscheidenden Zeitpunkt für die Steuerbemessung dar. Demzufolge wird die MWST bei Kundenrechnung zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs fällig, während bei Kreditorenrechnungen der Vorsteuerabzug beim Zahlungsausgang geltend gemacht werden kann.Die Abrechnungsart kann unabhängig von der verwendeten Methode zur Berechnung der MWST gewählt werden: D.h. die Abrechnung nach vereinbarten wie auch nach vereinnahmten Entgelten kann jeweils sowohl bei der effektiven Methode als auch bei der Saldo- und Pauschalsteuersatzmethode angewandt werden.Grundsätzlich wird laut dem Mehrwertsteuergesetz nach vereinbarten Entgelten abgerechnet. Auf Antrag gestattet die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) steuerpflichtigen Personen jedoch auch die Abrechnung nach vereinnahmten Entgelten.Aus der finanziellen Perspektive sind die zwei Abrechnungsarten gleich zu setzen, da ein MWST-Pflichtiger im Endeffekt bei beiden Verfahren den exakt selben Steuerbetrag bezahlt.

Geben Sie Ihre Buchhaltung ab!

Vertrauen Sie Ihre Buchhaltung einem kompetenten Treuhänder an. Unsere Spezialisten kümmern sich um Ihre Buchhaltung und liefern Ihnen rechtzeitig die benötigten Finanzzahlen.

Nexus Check
Kompetente Spezialisten
Nexus Check
Transparente Preise
Nexus Check
Freundliche Beratung
Nexus Check
Steueroptimierung
Nexus Check
Interdisziplinäre Expertise
Nexus Check
Gesetzkonforme Bearbeitung
Erstgespräch vereinbaren
Outsourcing-Check durchführen!

Sie sind unsicher, ob Sie die Buchhaltung auslagern sollten oder nicht? Führen Sie jetzt unseren Outsourcing-Check durch und erfahren Sie, welche Option für Sie am passendsten ist.

Nexus Check
Unkomplizierte Durchführung
Nexus Check
Klare Anwort
Nexus Check
Freundliche Beratung
Nexus Check
Steueroptimierung
Nexus Check
Interdisziplinäre Expertise
Nexus Check
Gesetzkonforme Bearbeitung
Outsourcing-Check
Search Cross

Search