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Neuer Zahlungsverkehr – Teil 3: Der zeitliche Ablauf

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Neuer Zahlungsverkehr – Teil 3: Der zeitliche Ablauf

Der Zahlungsverkehr in der Schweiz wird grundlegend erneuert. Dies hat weitreichende Konsequenzen für alle Beteiligten. Findea erklärt in einer vierteiligen Beitragsserie, was sich alles ändert und welche Anpassungen auf die Beteiligten zukommen. Dieser dritte Beitrag zeigt auf, welche Änderungen bis zu welchem Zeitpunkt vollzogen werden.

Unterschiedliche FahrpläneAlle Finanzinstitute sind daran gehalten, die neuen Normen, welche der neue Zahlungsverkehr mit sich bringt, zu implementieren und umzusetzen. Die Umstrukturierung hin zum neuen Zahlungsverkehr ist in zwei Phasen gegliedert. Für jede gibt es ein Enddatum, bis wann diese Änderungen vollzogen sein müssen. Innerhalb dieses Zeitrahmens kann es aber zu unterschieden kommen. Dies, weil die Unternehmen in diesem Zeitrahmen selbst bestimmen, wann genau sie die Änderungen vollziehen. Welches die Änderungen sind und wer davon Betroffen ist, erfahren Sie in Teil 1 bzw. Teil 2 dieser Beitragsserie.Phase 1: Änderungen bis Ende 2017 bzw. Mitte 2018Die erste Phase umfasst das Überweisungsverfahren, das Lastschriftenverfahren und Avisierung & Reporting. Die PostFinance wird diese Änderungen per Ende 2017 umsetzen. Ab dem 1. Januar 2018 wird sie keine Zahlungsdaten mit dem alten Format mehr annehmen. Bei den restlichen Finanzinstituten wird es planmässig bis Mitte 2018 dauern, bis sie nur noch mit den neuen Formaten arbeiten. Da es einem jeden Unternehmen frei steht, den Zeitplan festzulegen, kann es zu Abweichungen kommen.Phase 2: Änderungen bis 2020In der zweiten Phase werden die Einzahlungsscheine vereinheitlicht. Der neue Einzahlungsschein mit QR-Code wird ab Januar 2019 zum Einsatz kommen. Anschliessend gibt es eine Übergangsfrist bis 2020, wo noch die alten Einzahlungsscheine verwendet werden können. Ab Januar 2020 wird es dann nur noch den universell gültigen QR-Einzahlungsschein geben.Hier finden Sie weitere Informationen zu ISO 20022 oder zum Zeitplan.

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