Expats Schweiz – Viele Expats, die in der Schweiz einer Arbeit nachgehen, fragen sich, ob und in welcher Höhe Sie hierzulande Steuern auf ihrem Einkommen bezahlen müssen. Die Antworten auf diese Fragen hängen sowohl von den persönlichen Eigenschaften des Arbeitnehmers als auch seinem Wohnsitz ab. Sind auch Sie als Expat in der Schweiz erwerbstätig und wollen wissen, ab welchem Einkommen Sie in der Schweiz Steuern bezahlen müssen? Finden Sie jetzt heraus, ob Ihr Einkommen steuerpflichtig ist.
Wie in so vielem anderem hat die Schweiz auch in Steuersachen einen eigenen Weg eingeschlagen. Ganz im Sinne des föderalistischen Gedankens kann hierzulande nicht nur der Bund, sondern auch die Kantone und Gemeinde verschiedene Steuern erheben. Für Expats, die nicht mit dem Schweizer Steuersystem vertraut sind und keine der Landessprachen sprechen, kann das sehr verwirrend sein.
Welche Steuern muss ich zahlen, ab welchem Einkommen wird die Steuer fällig und wie kann ich die Steuerlast reduzieren?
Dies sind nur einige der Fragen, mit denen sich Expats in der Schweiz konfrontiert sehen. Wir haben die wichtigsten Antworten für Sie zusammengestellt.
Grundsätzlich gilt: Expats, die in der Schweiz ein Einkommen erzielen, sind hierzulande auch steuerpflichtig. Ob tatsächlich Steuern gezahlt werden müssen, hängt aber von den persönlichen Umständen jedes Arbeitnehmers ab.
Die erste Frage, die Sie sich als Expat stellen müssen, ist, ob Sie der ordentlichen Veranlagung oder der Quellenbesteuerung unterliegen. Je nach dem welche Besteuerungsmethode zur Anwendung kommt, beginnt die Steuerpflicht früher oder später.
In der Regel werden Expats in der Schweiz nicht ordentlich veranlagt, das heisst sie müssen nicht die Einkommens- und Vermögenssteuer entrichten, sondern unterliegen vielmehr der Quellenbesteuerung.
Quellensteuerpflichtig sind Personen, die Einkünfte in der Schweiz erzielen und die:
Für die Quellenbesteuerung spielt es keine Rolle, welcher Art das erzielte Einkommen ist. Ein Bauarbeiter, der in Konstanz wohnt und im Thurgau arbeitet, unterliegt ebenso der Quellensteuer wie der französische Verwaltungsrat einer Schweizer Firma
Erfahren Sie wie die Quellensteuer funktioniert.
Die Grundlage der Quellenbesteuerung bilden die Bruttoeinkünfte aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit eines Arbeitnehmers (Lohn, Nebeneinkünfte, Mitarbeiterbeteiligungen etc.). Ebenfalls quellensteuerpflichtig sind Ersatzeinkünfte für Erwerbsunfähigkeit und Leistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung. Die Steuerpflicht besteht grundsätzlich unabhängig von der Höhe der Einkünfte.
Beispiel: Bereits ein monatliches Einkommen von weniger als CHF 800 wird im Kanton Zürich mit 0.25% besteuert (Tarif A).
Ob und ab welchem Einkommen Expats schlussendlich Steuern bezahlen müssen, hängt nicht nur vom Einkommen selbst, sondern von einer Reihe anderer Faktoren ab.
Persönliche Situation: Wie bei der ordentlichen Besteuerung werden auch bei der Quellensteuer verschiedene Steuertarife unterschieden. Abhängig von der persönlichen Situation des Expats fallen Beginn und Höhe der Steuerpflicht unterschiedlich aus. Relevant ist insbesondere, ob der Steuerpflichtige alleinstehend oder verheiratet ist, ob er Kinder hat und ob er Kirchensteuern bezahlen muss. Ausserdem spielt es eine Rolle, aus welchem Land ein Expat stammt. Für deutsche Grenzgänger beispielsweise kommen spezielle Tarife zur Anwendung.
Beispiel: Eine alleinstehende Person (Tarif A) zahlt auf einem monatlichen Bruttolohn bis CHF 800 0.25 Prozent Quellensteuern. Verheiratete Alleinverdiener (Tarif B) hingegen zahlen auf dem gleichen Bruttolohn (< CHF 800) bereits 0.5 Prozent. Im Gegenzug steigt der Steuersatz beim Tarif A mit zunehmendem Einkommen stärker an als beim Tarif B.
Kanton: Jeder Kanton regelt die Quellenbesteuerung unterschiedlich. Es spielt daher eine Rolle, in welchem Kanton ein Expat steuerpflichtig ist.
Beispiel: Während im Kanton Zürich jedes Einkommen unabhängig von der Höhe besteuert wird, gewährt der Kanton Bern einen Freibetrag von CHF 1650 (jeweils Tarif A). Die Quellenbesteuerung beginnt also erst ab einem monatlichen Bruttolohn von CHF 1651.
Abzüge: Auch wer an der Quelle besteuert wird, ist berechtigt, gewisse Abzüge geltend zu machen, welche die Steuerschuld reduzieren. Anders als im Falle der ordentlichen Veranlagung sind die Kosten (Berufskosten, Versicherungsprämien & Familienlasten/Doppelverdienerabzug) aber nicht einzeln abziehbar, sondern werden in Form einer Pauschale berücksichtigt. Jemand, der viele Abzüge geltend machen kann, muss bei gleichem Lohn später Steuern zahlen als jemand, der keinen Anspruch auf Abzüge hat.
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Quelle Bild: Steueramt Zürich
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