Die Einkommenssteuer ist jene Steuer, welche Personen die ordentlich veranlagt werden auf ihren Einkünften z.B. dem Lohn bezahlen müssen. Sie ist für die meisten Kantone die Haupteinnahmequelle. Aber wie berechnet sich eigentlich die Einkommenssteuer? Wir erklären Ihnen wie Sie die Steuer berechnen an einem einfachen Beispiel.
Die Einkommenssteuer ist jene Steuer, die im Rahmen der ordentlichen Veranlagung erhoben wird. Ihr unterliegen alle wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte (Art. 16 Abs. 1 DBG / Art. 7 Abs. 1 StHG).
Sie setzen sich zusammen aus dem Erwerbseinkommen aus selbstständiger oder unselbstständiger Erwerbstätigkeit, dem Vermögensertrag aus beweglichem oder unbeweglichem Vermögen sowie den Einkünften aus Vorsorge und einer Reihe übriger Einkünfte.
Die Summe aller steuerbaren Einkünfte bildet die Grundlage der Steuerberechnung.
Von den erzielten Einkünften können verschiedene Abzüge gemacht werden. Was nach den zulässigen Abzügen verbleibt, bildet das steuerbare Einkommen. Abzugsfähig sind etwa die Gewinnungskosten.
Dabei handelt es sich um jene Kosten, die zur Erzielung der Einkünfte nötig waren. Zu den Gewinnungskosten werden auch die Beiträge an die Vorsorge (AHV und berufliche Vorsorge) gezählt. Die Gewinnungskosten sind zu unterscheiden von den allgemeinen Kosten oder Lebenshaltungskosten. Letztere können nur zu einem, im StHG abschliessend geregelten, Ausmass abgezogen werden.
Abzugsfähig sind etwa Schuldzinsen, Beiträge für Vorsorge und Versicherung, der Doppelverdienerabzug, Unterhaltsbeiträge bei Trennung und Scheidung sowie Krankheits-, Unfalls- und Invaliditätskosten (Art. 33 & 33a DBG / Art. 9 Abs. 2 StHG). Zudem können Sozialabzüge getätigt werden.
Und so berechnen Sie die Einkommenssteuer:
Berechnungsschema
Einkünfte
- Steuerfreie Einkünfte
= Steuerbare Einkünfte
- Gewinnungskosten
- Allgemeine Aufwendungen
= Reineinkommen
- Sozialabzüge / Steuerfreibeträge
= Steuerbares Einkommen
Das steuerbare Einkommen dient als Grundlage zu Bestimmung der Steuerhöhe. Mittels des steuerbaren Einkommens und dem jeweiligen kantonalen Steuertarif kann der absolute Betrag der geschuldeten Einkommenssteuer berechnet werden.
Als Beispiel werden wird die Steuer im Kanton St. Gallen berechnen. Der Steuertarif des Kanton St. Gallen sieht folgendermassen aus:
Die einfache Steuer vom Einkommen beträgt:
Für steuerbare Einkommen über 250'000 beträgt die einfache Steuer für das ganze Einkommen 8.5 Prozent.
Der Kantonssteuerfuss (2018) beträgt 115, der Gemeindesteuerfuss beträgt durchschnittlich 144.
Wenn eine Person ein steuerbares Einkommen von 20'000 Franken hat, wie hoch ist dann der Betrag der zu bezahlenden Steuer?
Auf den ersten 11'000 Franken ist keine Steuer zu entrichten (11'000 x 0). Für die nächsten 4000 Franken ist ein Betrag von 160 Franken (4 Prozent von 4000; 4000 x 0.04) fällig. Auf die letzten 5000 Franken fallen einfache Steuern in der Höhe von 300 Franken an (6 Prozent von 5000; 5000 x 0.06). Das Total der einfachen Steuer beträgt 460 Franken.
Dieser Betrag muss nun noch mit dem Steuerfuss multipliziert werden. Die effektiv zu bezahlende Steuer beträgt daher 529 Franken im Kanton (460 x 1.15) plus 662.40 Franken in der Gemeinde (460 x 1.44). Es ist eine Einkommenssteuer von 1191.40 Franken fällig.
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