Abzüge, Abzüge, Abzüge – In der Steuererklärung gibt es viele Möglichkeiten Abzüge vorzunehmen und dadurch Steuern zu sparen. Wer sich damit auskennt kann seine Steuerlast massiv reduzieren. Prüfen Sie mit der Checkliste von taxea, ob Sie alle zulässigen Abzüge gemacht haben.
Steuerklärung Abzüge – ein Thema für sich. Im Dschungel der zulässigen Abzüge kann man schnell den Überblick verlieren. Die Steuer zu berechnen wird beinahe zum Ding der Unmöglichkeit. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Abzüge. Zudem hilft Ihnen die Checkliste «Steuererklärung Abzüge» von taxea die Übersicht zu behalten.
Vom steuerbaren Einkommen können die Berufsauslagen abgezogen werden. Dazu zählen die Fahrtkosten, welche anfallen, um an den Arbeitsort zu gelangen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitsweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Auto oder dem Fahrrad bestritten wird.
Sie können die effektiven Kosten angeben oder einen pauschalen Abzug tätigen. Wer nicht nach Hause geht über den Mittag, kann auch die Mehrkosten für auswärtige Verpflegung in Abzug bringen. Die Kosten für die berufsorientierte Aus- und Weiterbildung sind ebenfalls geeignet die Steuerlast zu reduzieren.
Alle übrigen Kosten in Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit, etwa für Berufskleider oder Werkzeuge können im Rahmen einer Pauschale abgezogen werden.
Auch die Ausgaben für die Altersvorsorge sind geeignet die Steuerlast zu reduzieren. Einzahlungen in die Säule 3a verbessern nicht nur den Lebensstandard im Alter, sondern können auch im Umfang von bis zu CHF 6826 abgezogen werden.
Viele Arbeitnehmende haben eine Vorsorgelücke. Einzahlungen zur Schliessung dieser Lücke können ebenfalls abgezogen werden. Die maximal mögliche Einkaufssumme ist auf dem Pensionskassenausweis ersichtlich.
Die Prämien für Kranken-, Unfall-, Lebens- und Rentenversicherungen ebenso wie die Zinsen von Sparkapitalien können in auch Abzug gebracht werden.
Kosten, die für den Erhalt des Vermögens anfallen, können ebenso abgezogen werden. Beispiele sind Vermögensverwaltungskosten in Form von Depotgebühren oder Bankspesen ebenso wie Unterhaltskosten auf privaten Liegenschaften oder der Beteiligungsabzug.
Ferner reduzieren Schuldzinsen, etwa für eine Hypothek oder einen Baukredit, die Steuerlast.
Eine grosse Familie zu haben kann ganz schön teuer sein, zum Glück können gewisse Kosten für den Unterhalt aber von den Steuern abgezogen werden. Wer Kinder hat, kann eine Reihe weiterer Abzüge vornehmen. Dazu gehören der Kinderabzug, der Abzug für Kinder in Ausbildung sowie der Kinderbetreuungsabzug.
Ebenfalls in Abzug gebracht werden können Unterhaltszahlungen an die Kinder. Weiter reduzieren der persönliche Abzug, den jedermann vornehmen kann, und der Unterstützungsabzug die Steuerlast.
Neben den obig aufgeführten Kategorien sind eine Reihe von weiteren Einzelabzügen zulässig, machen Sie den Check mit der Checkliste "Steuererklärung Abzüge" von taxea!
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