Mit dem Jahreswechsel hat auch ein neues Steuerjahr begonnen. Das bedeutet, dass bald schon die Steuererklärung für 2020 eintreffen wird. Neben den unzähligen Rechnungen ist die Steuererklärung mit ein Grund, weswegen es vielen Personen davor graut zum Jahresbeginn ihren Briefkasten zu leeren. Das muss aber nicht sein. Mit unseren Tipps sind Sie optimal vorbereitet und können die Steuererklärung im Nu erledigen.
Wer sich frühzeitig auf das Eintreffen der Steuererklärung vorbereitet, kann nicht nur Zeit, sondern auch Nerven und Geld sparen.
Bevor die Steuererklärung ausgefüllt werden kann, müssen in der Regel eine ganze Menge an Dokumenten zusammengesucht werden. Egal ob physisch oder digital, wenn Sie die erforderlichen Unterlagen, sobald sie verfügbar sind zentral ablegen, können Sie sich beim Erledigen der Steuererklärung viel Aufwand sparen. Falls Sie ihre Steuererklärung von einem Treuhänder ausfüllen lassen, wird dieser Ihnen dankbar sein, wenn von Anfang an alles Wichtige vorliegt. Gute Vorbereitung kann in diesem Fall nicht nur Zeit, sondern auch Geld sparen. Zu den Dokumenten, welche bereits zu Jahresbeginn verfügbar sind, gehören etwa die Krankenkassenbescheinigung oder Kontoauszüge von Banken. Je nach dem wie zügig ihr Arbeitgeber beim Erstellen der Lohnbuchhaltung ist, liegt vielleicht auch der Lohnausweis schon vor.
Ob Einzahlungen in die Altersvorsorge, Ausbildungs- oder Verpflegungskosten: mittels Abzügen in der Steuererklärung lässt sich eine Menge Geld sparen. Dies setzt allerdings voraus, dass Sie die möglichen Abzüge auch kennen. Eine Aufgabe die nicht immer einfach ist. Nicht nur, dass es eine ganze Palette möglicher Abzüge gibt, welche von Kanton zu Kanton variieren, sondern Sie müssen auch ermitteln auf welche Abzüge Sie einen Anspruch haben. Als Hilfestellung dienen neben Gesetzen und Verordnungen insbesondere Zusammenstellungen der Kantone und Übersichten privater Unternehmen. Unter Umständen, beispielsweise weil ihre finanziellen Verhältnisse komplex sind, lohnt es sich einen Treuhänder mit dem Ausfüllen der Steuererklärung zu betrauen. Dieser sorgt dafür, dass Sie Ihre Abzüge maximieren.
Sollten Sie bereits früh wissen, dass Sie nicht rechtzeitig alle Dokumente beisammen haben werden oder die Steuererklärung aus einem anderen Grund nicht beizeiten werden einreichen können, besteht die Option eine Fristerstreckung zu beantragen. Das betreffende Gesuch muss in den meisten Kantonen bis zum 31. März 2021 eingereicht werden. Auch wenn die Fristerstreckung gewährt wird, werden Sie die Steuererklärung letzten Endes einreichen und Steuern bezahlen müssen. Prüfen Sie daher rechtzeitig, dass Sie die Mittel zur Begleichung der Steuerschuld verfügbar haben. Eine vorausschauende Planung, die monatliche Sparbeträge vorsieht, kann hier vorbeugend wirken.
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