Bald ist es wieder an der Zeit, die Steuererklärung einzureichen. Wann genau dies der Fall ist, variiert von Kanton zu Kanton. Wer die Steuererklärung nicht rechtzeitig ausfüllen und einreichen kann, hat die Möglichkeit, eine Fristerstreckung zu beantragen.
Die Fristen zur Abgabe der Steuererklärung sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Wir haben für Sie die Abgabefristen ausgewählter Kantone in einer Übersicht zusammengestellt.
Kanton Aargau
Kanton Basel-Stadt
Kanton Bern
Kanton Genf
Kanton Luzern
Kanton St. Gallen
Kanton Tessin
Kanton Zug
Kanton Zürich
Ihr Kanton ist nicht unter den aufgeführten? HIER finden Sie eine Übersicht über die Steuerfristen aller Kantone.
Wissen Sie jetzt bereits, dass es Ihnen nicht möglich sein wird, die Steuererklärung rechtzeitig einzureichen? Dann sollten Sie unbedingt eine Fristerstreckung beantragen. Andernfalls drohen Ihnen nicht nur Ärger mit den Steuerbehörden, sondern auch steuerstrafrechtliche Konsequenzen. Je nachdem, in welchem Kanton Sie steuerpflichtig sind, muss die Erstreckung postalisch beantragt werden oder es besteht die Möglichkeit online einen Fristerstreckungsantrag einzureichen. Brauchen Sie Hilfe beim Ausfüllen der Steuererklärung oder dem Beantragen einer Fristerstreckung? Unsere Experten stehen Ihnen jederzeit mit ihrem umfassenden Fachwissen zur Verfügung.
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