Wie fülle ich eine Steuererklärung aus?

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Wie fülle ich eine Steuererklärung aus?

Vorgehen beim Ausfüllen

Das Ausfüllen der Steuererklärung bereitet immer wieder Mühe. Beachtet man einige Tipps, kann jedoch viel Zeit gespart werden. Dieser Beitrag erklärt das Vorgehen beim Ausfüllen und erläutert, zusammen mit weiteren Blogbeiträgen, wichtige Begriffe rund um das Thema Steuererklärung.

Es ist nützlich, wenn man beim Ausfüllen der Steuererklärung folgende Reihenfolge beachtet:1. Beschaffen der notwendigen Unterlagen und BelegeDie folgenden Belege und Bescheinigungen sollten vor dem Ausfüllen der Steuererklärung unbedingt beschafft und kopiert werden, da sie zusammen mit der definitiven Steuerklärung einzureichen sind:

  • Kontosaldi und Zinsbescheinigungen (die Banken und die Post schicken im Januar komplette Kontoauszüge nach Hause)
  • Lohnausweis (wird vom Arbeitgeber ausgestellt)
  • Wertschriftenverzeichnisse
  • Schuldenverzeichnisse und Schuldzinsbescheinigungen
  • Liegenschaftsdokumente (Liegenschaftsunterhalt, Abgaben, Hypothekarzinsen)

2. Belege für AbzügeMöchte man Abzüge geltend machen, muss man diese mit Belegen beweisen können:

  • Beiträge an Versicherungskassen (Unfall-, Lebensversicherungs- und Krankenkassenbeiträge)
  • Beiträge an Vorsorgeeinrichtungen (2. und 3. Säule)
  • Weiterbildung, Umschulung oder berufliche Zusatzausbildung
  • Heil- und Pflegekosten die nicht von Versicherungen abgedeckt sind
  • Freiwillige Zuwendungen an gemeinnützige Institutionen
  • Fremdbetreuungskostenabzug
  • Zweitverdienerabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten

3. Lesen der WegleitungAlle Kantone haben eine Wegleitung zum Ausfüllen der Steuererklärung. Sie ist entweder online verfügbar oder bei der kantonalen Steuerverwaltung anforderbar.4. Ausfüllen der SteuererklärungDie Steuererklärung kann in allen Kantonen elektronisch ausgefüllt werden. In den Kantonen ZH, BE, VD und JU kann sie sogar online ausgefüllt werden. Die Steuerklärung muss innert der gesetzten Frist, zusammen mit den verlangten Beilagen, eingereicht werden.Verpasst man die Frist zur Einreichung wird man von der zuständigen Gemeinde gemahnt. Wer auch die Mahnung missachtet und keine Steuererklärung einreicht, wird nach Ermessen der Steuerbehörden veranlagt. Die Besteuerung ist dann meist höher, als wenn man die Steuererklärung selbst ausfüllt. Zusätzlich muss auch eine Busse gezahlt werden. Die Einschätzung nach Ermessen führt zudem zu einer Einschränkung der Rekurs- und Beschwerdemöglichkeiten.Die definitive Steuererklärung muss zwingend vom Steuerpflichtigen unterzeichnet werden. Der Lohnausweis von unselbständig Erwerbenden muss vom Arbeitgeber unterzeichnet sein.Wer mit seiner Steuerveranlagung nicht zufrieden ist, kann schriftliche Einsprache erheben, die im Allgemeinen kostenlos ist. Wichtig ist die Einhaltung der Frist, die auf der definitiven Steuerveranlagung angegeben ist.In weiteren Blogbeiträgen werden wichtige Begriffe, die beim Ausfüllen der Steuererklärung erscheinen, erklärt.Private Steuererklärung leicht gemacht – mit taxeaSie können Ihre private Steuererklärung mittels unserer Steuerapp taxea ganz einfach erstellen lassen. Mehr zu taxea erfahren sie hier www.taxea.ch

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