Wer eine Erbschaft antritt, muss diese für gewöhnlich versteuern. Welche Kantone die Erbschaftssteuer erheben, wie hoch die Steuer ausfällt und wie eine Erbschaft deklariert werden muss, variiert von Kanton zu Kanton. Haben auch Sie eine Erbschaft gemacht? Informieren Sie sich jetzt über deren Besteuerung.
Bei der Erbschaftssteuer handelt es sich um eine Schweizer Steuer, die auf Erbschaften erhoben wird. Steuerpflichtig sind die Erben. Weil es sich bei der Erbschaftssteuer um eine sogenannte Erbnachlasssteuer handelt, begründet der Nachlass und nicht eine verwandtschaftliche Beziehung zwischen Erblasser und Erben die Steuerpflicht. Aus diesem Grund sind beispielsweise auch Konkubinatspartner steuerpflichtig.
Die Erbschaftssteuer wird in fast allen Schweizer Kantonen erhoben. Einzig die Kantone Schwyz und Obwalden kennen keine Erbschaftssteuerbelastung. Die Höhe der Steuer variiert von Kanton zu Kanton. Dies hat zwei Gründe: die Art der Besteuerung und die Höhe der Freibeträge.
Während einige Kantone (z.B. Solothurn und Graubünden) einen festen Steuersatz verwenden, sind die Erbschaftssteuersätze in den meisten Kantonen progressiv ausgestaltet. Je grösser die Erbschaft, desto höher die Steuer. Von der Erbschaftssteuer befreit sind Ehegatten sowie in den meisten Kantonen auch direkte Nachkommen (Kinder).
Zudem gilt als Grundregel: je näher das verwandtschaftliche Verhältnis, desto geringer der Steuersatz. Demnach müssen Eltern in der Regel weniger Steuern zahlen als Geschwister, Geschwister weniger als Konkubinatspartner und Konkubinatspartner weniger als Nichtverwandte.
Neben den Steuersätzen variiert auch die Höhe der Freibeträge in den Kantonen. Beim Freibetrag handelt es sich um jenen Betrag, der bei der Berechnung der Erbschaftssteuer abgezogen werden kann und demnach steuerfrei ist.
Die Versteuerung einer Erbschaft ist eine komplexe Angelegenheit. Besonders wenn es eine Mehrzahl an Erben gibt und die Erbschaft nicht direkt nach dem Tod des Erblassers verteilt wird, kommt es häufig zu Fehlern in der Steuererklärung.
Steuererklärung Erben: Wie genau einer Erbschaft in der Steuererklärung deklariert werden muss, hängt vom Kanton ab, indem die Steuer fällig wird. Sowohl Einzelerbschaften bzw. klar zugewiesene Erbschaftsanteile als auch noch unverteilte Beteiligungen an Erbengemeinschaften sind in der Regel auf dem entsprechenden Formular in der Steuererklärung als Einkünfte einzutragen (z.B. Erbschaften oder Erben- und Miteigentümergemeinschaften).
Steuererklärung Erblasser: Wenn jemand verstirbt, müssen dessen Erben noch ein letztes Mal eine Steuererklärung für diese Person ausfüllen. Wichtig ist, dass das Erbe bereits zu diesem Zeitpunkt ein erstes Mal (normal) versteuert werden muss, auch wenn es die Erben noch nicht erhalten haben. Verstirbt zum Beispiel ein Ehemann, muss die hinterbliebene Ehefrau eine gemeinsame Steuererklärung bis zum Todeszeitpunkt und eine eigene Steuererklärung für das restliche Jahr einreichen.
Neben den Freibeträgen gibt es verschiedene Möglichkeiten bei der Erbschaftssteuer zu sparen.
Durch einen gestaffelten Erbvorbezug, das heisst den Bezug des Erbes über mehrere Jahre hinweg, kann die Steuerprogression vermieden werden. Zudem können die Erben von allfälligen Wertvermehrungen profitieren.
Weil die Schenkungssteuer unter Umständen geringer ausfällt als die Erbschaftssteuer, kann es sich lohnen, den Nachlass bereits zu Lebzeiten des Erblassers als Schenkung auszugestalten.
Ebenfalls steuermindernd kann sich eine Nacherbeneinsetzung auswirken. Ein Nacherbe ist eine Person, die eine Erbschaft erhält, nachdem sie bereits ein anderer geerbt hat. Es handelt sich beim Nacherben demnach um eine Art Zweit- oder Ersatzerben. Weil je nach Ausgestaltung des Verhältnisses der Vorerbe nur beschränkt über eine Erbschaft verfügen kann, fällt die Steuerbelastung bei einer Nacherbeneinsetzung unter Umständen geringer aus.
Wenn sonst nichts hilft, bleibt die Möglichkeit der Wohnsitzverlegung. Weil die Erbschaftssteuer kantonal erhoben wird, kann es sich im Falle einer grossen Erbschaft lohnen umzuziehen, um Steuern zu sparen. Aber Achtung: dieser Trick bringt nichts bei Immobilienerbschaften. In diesem Fall wird die Steuer in jenem Kanton erhoben, indem sich das betreffende Grundstück befindet.
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