Infolge des Wechsels vom Büro ins Homeoffice mussten sich viele Arbeitnehmer auf eigene Kosten zu Hause einen Arbeitsplatz einrichten. Wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, können die Infrastrukturkosten zur Bereitstellung des Homeoffice in der Steuererklärung abgezogen werden. Wollen auch Sie Homeoffice-Abzüge geltend machen? Informieren Sie sich jetzt übers Homeoffice Steuern sparen.
Neben der Maskenpflicht und dem Verbot von Grossveranstaltungen ist auch die Homeoffice-Empfehlung eine der zahlreichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus. Statt im Büro arbeiten nun viele Personen zu Hause. Dies wirkt sich auch auf die Kosten im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit aus. Einerseits ist der Arbeitsweg weggefallen, andererseits mussten eigene Arbeitsräumlichkeiten geschaffen werden. Zudem wurde das Kantinenessen durch selbstgekochte Mahlzeiten abgelöst. Was bedeuten diese Veränderungen nun für die Steuererklärung?
Unter Umständen können die Mietkosten für ein Zimmer, welches als Homeoffice-Büro genutzt wird, von den Steuern abgezogen werden. Dazu müssen aber mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Abzüge können nur geltend gemacht werden, wenn ein wesentlicher Teil der Arbeit von zu Hause aus erledigt wird. Als wesentlich gilt ein Anteil von mindestens 40 Prozent eines Vollzeitpensums. Wer Vollzeit arbeitet und dies wenigstens zwei Tage die Woche von zu Hause aus tut, erfüllt demnach die erste Voraussetzung, um die Mietkosten für ein Arbeitszimmer in der Steuererklärung geltend machen. Das gilt aber nur, wenn der Arbeitgeber nicht bereits nutzbare Arbeitsplätze zur Verfügung stellt.
Damit die Mietkosten anteilsmässig geltend gemacht werden können, muss der genutzte Raum ausschliesslich als Arbeitszimmer dienen. Wer etwa im Wohnzimmer oder im Schlafzimmer arbeitet, ist nicht zum Abzug berechtigt. Das Kriterium der ausschliesslichen Büronutzung wird strikt angewendet. Bereits wenn sich ein Bettsofa im gleichen Raum befindet, ist die Abzugsfähigkeit nicht mehr gegeben. Darüber hinaus ist erforderlich, dass die entstehenden Infrastrukturkosten nicht vom Arbeitgeber vergütet werden. Wie genau die abzugsfähigen Kosten berechnet werden, ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Betroffene informieren sich daher am besten beim kantonalen Steueramt über die anwendbare Regelung.
Einen Haken hat die Sache. Wer sich dazu entschliesst die Homeoffice-Kosten von den Steuern abzuziehen, kann nicht auch noch eine Berufsauslagenpauschale gelten machen. Fahrkosten, wie das SBB-Abo oder Benzin, sowie auch die Mehrkosten für auswärtige Verpflegung können nicht zusätzlich abgezogen werden. Betroffene müssen sich in Bezug auf Homeoffice Steuerabzüge also entscheiden: entweder sie können die anteilsmässigen Mietkosten oder Berufsauslagenpauschalen geltend machen.
Schon gewusst? Essensausgaben im Homeoffice sind nicht abzugsfähig.
Brauchen Sie Hilfe beim Homeoffice Steuern sparen? Die Spezialisten von taxea stehen Ihnen mit ihrer umfassenden Expertise zur Verfügung.
Quelle: https://www.20min.ch/story/kann-ich-homeoffice-kosten-von-den-steuern-abziehen-791407783471
Vertrauen Sie Ihre Steuererklärung einem kompetenten Sepzialisten von taxea an. Unsere Spezialisten kümmern sich um Ihre Steuererklärung und maximieren Ihre Steuerabzüge.