Müssen Expats in der Schweiz eine Steuererklärung ausfüllen?

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Müssen Expats in der Schweiz eine Steuererklärung ausfüllen?

Expat Steuererklärung

Expat Steuererklärung - Beim alljährlichen Ausfüllen der Steuererklärung handelt es sich um eine komplexe und zeitraubende Aufgabe. Das gilt umso mehr für fremdsprachige Expats, die nicht mit den Eigenheiten des Schweizer Steuersystems vertraut sind. Zu Recht fragen sich deshalb viele Expats, ob sie in der Schweiz überhaupt eine Steuererklärung ausfüllen müssen.

Die zahlreichen Formulare, Unmengen an verlangten Daten und kantonalen Unterschiede machen das Ausfüllen der Steuererklärung in der Schweiz zu einer Herkulesaufgabe. Das gilt besonders für Expats, welche weder mit der Sprache hierzulande noch mit dem Schweizer Steuersystem vertraut sind.

Aber müssen Expats überhaupt eine Steuererklärung in der Schweiz ausfüllen?

Die Antwort auf obige Frage hängt von der Art der Besteuerung und der Höhe des erzielten Einkommens ab.

Keine Steuererklärung nötig bei Quellenbesteuerung

Expats, welche der ordentlichen Veranlagung unterliegen, müssen eine Steuererklärung auszufüllen. Wer also die ordentliche Einkommens- und Vermögenssteuer bezahlt, ist auch verpflichtet, eine vollständige Steuererklärung einreichen. Es ist allerdings möglich, diese Aufgabe einem Spezialisten zu übertragen.

Untersteht ein Expat hingegen der Quellenbesteuerung, zieht ihm der Arbeitgeber die geschuldete Steuer direkt vom Lohn ab und entrichtet diese an die zuständige Steuerbehörde. In diesem Fall muss der Expat prinzipiell keine Steuererklärung mehr ausfüllen.

Nachträgliche Steuererklärung bei Einkommen über CHF 120’000

In der Regel müssen Arbeitnehmende, die der Quellensteuer unterliegen, keine Steuererklärung ausfüllen. Es ist aber möglich, dass die Steuerverwaltung eine herkömmliche Steuererklärung wünscht, wenn der Arbeitnehmende verschiedene Einkommensquellen hat oder über ein grösseres Vermögen verfügt.

Von der dieser Grundregel gibt es eine wichtige Ausnahme. Expats, die ein Erwerbseinkommen von mehr als CHF 120'000 (Genf: CHF 500'000) erzielen, sind verpflichtet, nachträglich eine ordentliche Steuererklärung einzureichen.

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