Steuerabzüge: Die 10 wichtigsten Kategorien

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Steuerabzüge: Die 10 wichtigsten Kategorien

Die Steuerabzüge

Ein wichtiges Thema in Ihrer Steuererklärung sind Abzüge. Wir haben für Sie im Folgenden die 10 wichtigsten Arten von Steuerabzügen in der Schweiz zusammengefasst.

1. Arbeitsweg

Die Kosten für Ihren Arbeitsweg können Sie als Nutzer der öffentlichen Verkehrsmittel immer abziehen, als Nutzer eines eigenen Autos ist es von Kanton zu Kanton unterschiedlich.

Im ersten Fall ziehen Sie die Kosten Ihres Abonnements ab, oder behalten Sie die einzelnen Belege. Sollte es in Ihrem Kanton möglich sein Fahrtkosten bei Nutzung eines privaten Autos abzuziehen, so verwenden sie hierfür grundsätzlich die Kilometerzahl der kürzesten Route. Für die Benutzung des Autos muss meistens auch ein Grund vorliegen wie grosse Distanz, kein öffentliches Verkehr, Krankheit oder Behinderung.

2. Verpflegung

Ihre Verpflegungskosten sind grundsätzlich abziehbar. Bitte beachten Sie jedoch Ihre kantonalen Richtlinien, dass nur reduzierte Abzüge möglich sind sollten Sie nicht Vollzeit angestellt sein. Insbesondere muss in diesen Fällen beachtet werden, dass es davon abhängt wie Sie zeitlich arbeiten.

Ist dies nur vormittags können zum Beispiel keine Abzüge gemacht werden, da Sie nach Ende Ihrer Arbeitszeit nach Hause essen gehen können. Zusätzlich ist zu beachten, dass bei geringer Entfernung des Wohnsitzes vom Arbeitsort nur Wegkosten abgezogen werden können. Die genauen Infos dazu finden Sie in Ihrer Wegleitung.

3. Bewerbungskosten

Kosten für Bewerbungen können von den Steuern abgezogen werden, in der Rubrik Berufsauslagen als übrige Berufskosten.

Bitte achten Sie darauf sämtliche Belege aufzubewahren welche Sie abziehen wollen, da das Steuerarmt diese einfordern kann. Abzugsfähig sind grundsätzlich Kosten für Kopien, Fahrten oder Porti.

4. Wochenaufenthalter

Im Falle des Wochenaufenthaltes muss zwischen zwei Perspektiven unterschieden werden.

Zum einen die der Eltern, welche lediglich den Kinderabzug machen dürfen und zum anderen die der/des Auszubildenden, welche/r als Berufsauslaugen Reisekosten und Mietkosten abziehen kann.

5. Ausbildung

Aus- und Weiterbildungskosten können sobald sie die Erstausbildung überschreiten abgezogen werden. Das Limit ist auf Bundesebene bei CHF 12‘000, auf kantonaler Ebene variieren die maximalen Beträge.

Was für ein Limit in Ihrem Fall gesetzt ist, können Sie den kantonalen Richtlinien oder Ihrer Wegleitung entnehmen. Es empfiehlt sich alle Belege und Zahlungsbestätigungen aufzubewahren.

6. Krankheitskosten

Es ist möglich einen Abzug geltend zu machen, sofern der kumulative Betrag von kranheitsbedingten und Unfallkosten, sowie Zahnarztkosten 5% des Nettoeinkommens übersteigen.

Nur in wenigen Kantonen sind die vollen Krankheitskosten im Ausnahmefall abzugsfähig.

7. Pensionskasse und Säule 3a

Sowohl für den Einkauf in die Pensionskasse, als auch für Zahlungen in die Säule 3a können Abzüge getätigt werde. Im Falle der Pensionskasse ist grundsätzlich der Gesamtbetrag der in diesem Jahr geleisteten Beiträge abziehbar, Ausnahmen gelten für Personen welche aus dem Ausland zugezogen sind.

Einzahlungen in die Säule 3a sind für reguläre Arbeitnehmer bis zu einer Höhe von CHF 6‘826 (2020) bzw. CHF 6883 (2021 & 2022) möglich, was gleichzeitig auch den maximal einzahlbaren Betrag darstellt. Für Selbstständige ist die Limitierung bei 20% des Nettoeinkommens und maximal CHF 34‘128 (2020) bzw. CHF 34'416 (2021 & 2022) angesetzt.

8. Versicherungsprämien Säule 3b

Die Beiträge an die Säule 3b können nur beschränkt geltend gemacht werden. Sie werden unter den Versicherungsprämien mit den Krankenversicherungsprämien zusammengezählt. Meistens ist aber der Pauschalabzug für Versicherungsprämien bereits mit den Krankenversicherungsprämien ausgeschöpft.

Als Kompensation dafür sind jedoch die späteren Auszahlungen steuerfrei.

9. Kinderabzug und Kinderbetreuung

Bis zum Erreichen der Volljährigkeit, oder bis zum Abschluss der Erstausbildung können Abzüge für jedes Kind in Ihrem Haushalt getätigt werden. Der Abzug auf Bundesebene beträgt hierbei CHF 6‘500, bei gemeinsamen Sorgerecht die Hälfte davon.

Die möglichen Abzüge auf kantonaler Ebene sind unterschiedlich, bitte entnehmen Sie den genauen Betrag Ihrer Wegleitung. Abzüge für fremdbetreute Kosten sind bis zu einem Betrag von CHF 10‘100 auf Bundesebene möglich.

Es ist wichtig hierbei zu beachten, dass im Falle von Kindern unter gemeinsamer elterlicher Sorge je die Hälfte bei beiden Elternteilen abgezogen werden kann.

10. Unterstützung der Eltern

Befinden sich Ihre Eltern im Rentenalter und sind unterstützungsbedürftig so können Sie ab einem gewissen Betrag einen Abzug tätigen. Die Höhe dieses Betrages ist für die Bundessteuer CHF 6‘500, auf Kantons- und Gemeindeebene variieren die zusätzlich möglichen Abzüge.

Wichtig hierfür ist, dass Sie eine Bestätigung der Gemeinde des Wohnsitzes Ihrer Eltern benötigen, welche die Unterstützungsbedürftigkeit bestätigt.

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