Steuererklärung Beilagen: Die 5 wichtigsten Dokumente

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Steuererklärung Beilagen: Die 5 wichtigsten Dokumente

Beilagen der Steuererklärung

Die Suche nach einer Übersicht aller Dokumente, welche der Steuererklärung beiliegen und welche man beilegen muss endet oft in viel Verwirrung. Die wichtigsten 5 Dokumente der Steuererklärung haben wir Ihnen im Folgenden aufgeführt.

1. Lohnausweis

Ihren Lohnausweis erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber. Dieser fasst zusammen, was Sie in der Steuerperiode verdient haben. Bitte achten sie darauf, dass Sie im Falle von mehreren Beschäftigungen für alle einen separaten Lohnausweis benötigen.

2. Bescheinigung Zinsgutschriften

Ende des Jahres erhalten Sie, je nach Situation mit Ihrer Bank digital oder per Post, die Bescheinigungen der Zinsgutschriften von Bank, Post- und anderen Guthaben.

Diese bilden die Basis für die Berechnung Ihres Vermögens und sind deshalb unbedingt aufzubewahren, bis zum Zeitpunkt an dem Sie Ihre Steuererklärung ausfüllen.

3. Wertschriftenverzeichnis

Im Wertschriftenverzeichnis werden sämtliche Vermögenswerte dokumentiert. Dazu zählen neben Konten auch Aktien oder Obligationen.

4. Schuldenverzeichnis

Sollten Sie Schulden besitzen, so müssen Sie diese im Schuldenverzeichnis aufführen, zusammen mit dem geltenden Schuldzins.

5. Liegenschaftsverzeichnis

Im Falle des Besitzes von Liegenschaften, sind diese im Liegenschaftsverzeichnis zu erfassen.

Tipp: Sammeln Sie Belege für Liegenschaftsaufwendungen das ganze Jahr hindurch, damit Sie diese vollumfänglich geltend machen können.

Steuererklärung Beilagen: Abzüge

Für eine Steueroptimierung durch Abzüge in den Steuererklärung Beilagen sind zusätzlich noch folgende Dokumente zu sammeln:

  • Beiträge an Versicherungskassen (Krankenkassen-, Invaliditäts-, Unfall- und Lebensversicherungsbeiträge);
  • Beiträge an Vorsorgeeinrichtungen (2. und 3. Säule);
  • Kosten der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung (inkl. Umschulung);
  • freiwillige Zuwendungen an gemeinnützige Institutionen;
  • Heil- und Pflegekosten die nicht von Versicherungen abgedeckt sind;
  • Zweiverdienerabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten;
  • Fremdbetreuungskostenabzug.

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