Steuererklärung juristische Personen

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Steuererklärung juristische Personen

Steuererlklärung für juristische Personen

Nicht nur natürliche, sondern auch juristische Personen müssen in der Schweiz Steuern zahlen und eine Steuererklärung ausfüllen. Je nach Grösse eines Unternehmens und der Komplexität der getätigten Geschäfte kann das Erledigen der Steuererklärung juristischer Personen eine Herausforderung sein.

Besteuerung von Gewinn und Kapital

Juristische Personen haben in der Schweiz die Gewinnsteuer zu entrichten. Diese ist auf dem jährlich erwirtschafteten Reingewinn zu bezahlen. Als Grundlage der Steuerberechnung dient, die im Rahmen die Finanzbuchhaltung erstellte, handelsrechtliche Bilanz und Erfolgsrechnung, wobei verschiedene Korrekturen vorgenommen werden können bzw. müssen. Besondere Vorsicht ist geboten bei der Deklarierung von Abschreibungen, stillen Reserven und Rückstellungen. Neben der Gewinnsteuer müssen in der Schweiz ansässige Firmen ausserdem eine Kapitalsteuer entrichten. Diese ist das Äquivalent zur Vermögenssteuer der natürlichen Personen.

Erfahren Sie mehr über die Besteuerung juristischer Personen in der Schweiz.

Steuererklärung juristische Personen variiert von Kanton zu Kanton

Die Höhe der Besteuerung ebenso wie die zulässigen Abzüge variieren in der Schweiz von Kanton zu Kanton. Während die ordentliche Gewinnsteuerbelastung 2020 in Appenzell Innerrhoden nur 11.5 Prozent betrug, mussten Firmen mit Sitz in Bern mit 21.6 Prozent beinahe doppelt so viel bezahlen. Dementsprechend ist auch die auszufüllende Steuererklärung von Kanton zu Kanton unterschiedlich.

Reingewinn, Gewinnverwendung und Eigenkapital

Als Teil der Steuererklärung müssen juristische Personen offenlegen, welchen Reingewinn sie im besteuerten Geschäftsjahr erzielt haben. Ausgehend vom Saldo der Erfolgsrechnung wird der steuerbare Reingewinn berechnet. Dazu müssen der Erfolgsrechnung belastete Aufwendungen, die steuerlich nicht abzugsfähig sind (z.B. Einlagen in die Reserven) zum Saldo hinzugerechnet werden. Im Gegenzug können der Erfolgsrechnung nicht belastete, steuerlich abzugsfähige Aufwendungen abgezogen (z.B. Pensionszahlungen) werden.

Ausserdem muss ein steuerpflichtiges Unternehmen deklarieren, wie der erzielte Jahresgewinn verwendet wurde. Es ist der Anteil an Dividenden, Tantiemen, Zuwendungen an die Gewinnreserve etc. offenzulegen.

Nicht zuletzt muss die Höhe des Eigenkapitals der Unternehmung, bestehend aus dem Gesellschaftskapital, den Reserven sowie dem Gewinnvortrag, in der Steuererklärung angegeben werden.

Wie sieht eine Steuererklärung für juristische Personen aus? Hier finden Sie ein Beispiel aus dem Kanton Zürich.

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