Schon einmal überlegt bei der Steuerklärung zu bescheissen oder diese gar nicht einzureichen? Das sollten Sie lieber nicht machen, denn das Steuerrecht kennt auch verschiedene Straftatbestände, um Steuersünder zu bestrafen. Die Steuerhinterziehung und der Steuerbetrug sind nur zwei davon, auch kleinere Delikte können einen schon teuer zu stehen kommen. Wer seinen Pflichten nicht nachkommt, dem droht eine Busse, Geldstrafe oder sogar Gefängnisstrafe. Diese 3 Dinge sollten Sie deswegen besser nicht tun.
Die Steuererklärung einfach einmal nicht einreichen? – Das kann teuer werden. Jeder und jede Person, die in der Schweiz steuerpflichtig ist, hat Mitwirkungspflichten bei der Bestimmung der geschuldeten Steuer.
Man soll den Bund, die Kantone und Gemeinden bei der Steuererhebung unterstützen. Der Steuerpflichtige muss die Steuererklärung wahrheitsgemäss und vollständig ausfüllen und der zuständigen Steuerbehörde rechtzeitig einreichen.
Wer das nicht tut, macht sich der Verletzung von Verfahrenspflichten schuldig. Dies kann mit Busse bis CHF 1000, in schweren Fällen sogar bis CHF 10'000 bestraft werden. In einigen Fällen ist die Busse damit höher als die Steuer selbst.
Zudem droht eine sogenannte Ermessensveranlagung, das heisst die Steuerbehörde schätzt die geschuldete Steuer auf Basis der Vorjahresdaten.
Wer falsche Angaben in seiner Steuererklärung macht und dadurch bewirkt, dass die Steuer zu tief ausfällt bzw. eine rechtskräftige Steuerveranlagung unvollständig ist, begeht eine Steuerhinterziehung.
Die Steuerhinterziehung wird in der Regel mit einer Busse in der Höhe der hinterzogenen Steuer geahndet. Zusätzlich zur hinterzogenen Steuer muss also eine Busse im gleichen Umfang bezahlt werden.
Die Höhe der Busse kann bei leichtem Verschulden auf bis zu einen Drittel der hinterzogenen Summe gesenkt oder in schlimmen Fällen auf, das Dreifache erhöht werden. Auch wer eine ungerechtfertigte Steuerrückerstattung erwirkt oder den Quellensteuerabzug nicht vornimmt, begeht eine Steuerhinterziehung.
Unter Umständen kann die Bestrafung durch eine Selbstanzeige verhindert oder zumindest reduziert werden, bescheissen lohnt sich aber trotzdem nicht!
Eine Null auf dem Lohnausweis streichen, ist doch nicht so schlimm? – Von wegen! Werden zur Steuerhinterziehung gefälschte, verfälschte oder unwahre Urkunden verwendet, um die Steuerbehörde zu täuschen, liegt ein Steuerbetrug vor.
Egal ob Geschäftsbücher, Bilanzen oder Lohnausweise gefälscht werden, der Steuerbetrug ist kein Kavaliersdelikt. Wer erwischt wird, dem droht eine Busse, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe. Im schlimmsten Fall kann der Steuerbetrug mit drei Jahren Gefängnisaufenthalt geahndet werden.
Hinzu kommt in den meisten Fällen auch noch eine Bestrafung wegen Steuerhinterziehung. Wenn Sie sich das nächste Mal über die Steuern ärgern sollten Sie also bedenken, dass Sie ein Steuerbetrug deutlich teurer zu stehen kommt.
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