Die Mehrwertsteuer (MWST) in der Schweiz befindet sich in der Totalrevision. Der erste Teil der Revision ist seit 2010 in Kraft. Nun folgt per 1. Januar 2018 der zweite Teil. Dieser führt teilweise zu bedeutenden Änderungen. So werden gemäss Bundesrat 30'000 neue MWST-Pflichtige erwartet. Findea erklärt in einer vierteiligen Beitragsserie, wie es zur MWST-Revision kam und welches die wichtigsten Änderungen sind. Der erste Beitrag veranschaulichte, warum die MWST-Revision so wichtig ist. Der zweite Beitrag, erklärte die Änderungen, welche die MWST-Revision für ausländische Unternehmen bringt. Der dritte Beitrag legte die Änderungen für das Gemeinwesen und für elektronische Zeitungen und Bücher dar. In diesem letzten Beitrag wird noch die Margenbesteuerung für Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten präsentiert.
Mit der Einführung des MWSTG wurde die Margenbesteuerung abgeschafft. Die MWST-Revision führt sie nun unter leichten Anpassungen für die Anforderungen wieder ein. Dies aber nur für Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten. Konkret soll dies im neuen Art. 24a MWSTG geregelt werden. Ziel davon ist es, eine Unterbesteuerung von solchen Gegenständen zu vermeiden.Solche Objekte, welche vor 1995 auf den Markt kamen, unterlagen damals keiner MWST. Nach dem heutigen Recht kann für sie aber dennoch der fiktive Vorsteuerabzug getätigt werden. Dies hat zur Folge, dass der eidgenössischen Steuerverwaltung jährlich beachtliche Beträge verloren. Konkret soll die Wiedereinführung der Margensteuer zu jährlichen Mehreinnahmen im Umfangvon 30 Millionen Franken führen.Zwar orientiert sich die neue Regelung an den alten, doch gibt es auch wichtige Änderungen. So wird bspw. eine Verlustverrechnung mit dem steuerbaren Umsatz möglich sein.Findea hilft Ihnen dabei, Ihre Steuern einfach und unproblematisch zu halten.